Drittes Bevölkerungsschutzgesetz verfassungswidrig und nicht zielführend
Drittes Bevölkerungsschutzgesetz verfassungswidrig und nicht zielführend
Datum: 13.11.2020 - 10:53 Uhr
Mit dem von der Merkel-Regierung initiierten dritten Bevölkerungsschutzgesetz sollen die beiden Häuser der gesetzgebenden Gewalt (Bundestag und Bundesrat) den Weg frei machen, um zukünftig angebliche Pandemie-Schutzmaßnahmen noch leichter verhängen zu können. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes würden aber auch das Bundesparlament wie auch die Landesparlamente jegliche Kontrollfunktion über die im Rahmen dieses neuen Gesetzes verhängten Maßnahmen ab- und aufgeben. Einfach ausgedrückt: Bundestag und Bundesrat sollen, so will es die Merkel-Regierung, ein Gesetz verabschieden, mit dem sie sich selbst aus dem Spiel nehmen.
Das, so die Experten in der gestrigen Anhörung zu dem Gesetz, sei extrem verfassungswidrig. Man könne nicht durch einen Zusatzparagraphen in einem Gesetz den Parlamentsvorbehalt gegen die im Rahmen des geplanten Gesetzes zu treffenden Maßnahmen einfach aushebeln. Dieser Parlamentsvorbehalt müsse unter allen Umständen bestehen bleiben, schließlich stünden in dem Gesetz Maßnahmen, die noch tiefer in die Privatsphäre eindringen als dies aktuell bereits der Fall ist. Die Verfassungsexperten der gestrigen Anhörung gehen daher davon aus, dass der Gesetzesvorschlag in seiner jetzigen Form von Gerichten nicht als Gesetzesgrundlage der avisierten Maßnahmen akzeptiert würde.
Auch die der Gesetzesinitiative zu Grunde liegende Infektionsindizes (35 Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen respektive 50/100.000/7) seien willkürlich gewählt. Sie basierten weder auf wissenschaftlichen Erkenntnissen noch entsprechenden Studien. Ein Gesetz auf derlei willkürlich festgesetzte Größen aufzubauen sei nicht zielführend und entspräche nicht den Grundsätzen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Es fehlten zudem in dem Gesetzesvorschlag ein genau definiertes Ziel wie auch verfassungsrechtliche Grenzen für die Exekutive, mit denen den Behörden klar gemacht wird, welche Maßnahmen nicht ergriffen werden dürften. Grundrechte dürften nicht verletzt werden, so die einhellige Meinung der Experten.
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