Doppelzüngigkeit der Merkel-Regierung bei Sanktionen gegen Russland
Doppelzüngigkeit der Merkel-Regierung bei Sanktionen gegen Russland
Datum: 31.07.2017 - 09:51 Uhr
Man kann über Sanktionen jedweder Art eine durchaus unterschiedliche Auffassung haben. In den meisten Fällen trifft es in den Ländern, gegen die diese Sanktionen verhängt wurden, primär die ärmsten der Armen als erstes. Diejenigen, die es treffen soll, die Machthaber, Polit- und Wirtschaftseliten und deren Berater, spüren davon entweder gar nichts oder bestenfalls als Letzte etwas davon. Zudem benötigten Sanktionen stets auch Begleitmaßnahmen (meist militärischer Natur), um einen Effekt hervor zu rufen. Sanktionen alleine haben noch keine Regierung oder Alleinherrscher zu einem Umdenken in seiner politischen Ausrichtung bewogen. Der pausbäckige Kim in Nordkorea hat es ja mit seinem jüngsten Raketentest einmal mehr bewiesen.
Doch viel schlimmer als den Versuch, Sanktionen als erfolgsversprechende Maßnahme zu verkaufen, ist die Doppelzüngigkeit bei der Begründung oder der Beurteilung der Sanktionen. Im Zuge der Krim-Krise lag der damalige US-Präsident den EU-Politikern so lange in den Ohren, bis diese Sanktionen gegen Russland verhängten. Diese seien, so die EU-Kraten damals, notwendig und gerechtfertigt. Deshalb gelten sie auch heute noch.
Nun verhängen die USA separate Sanktionen gegen Russland; immer noch wegen der Krim-Krise. Und schon erhebt sich Jammern und Wehklagen bei der Merkel-Regierung. Das Vorgehen der USA sei völkerrechtswidrig, jault Bundswirtschaftsministerin Brigitte Zypries von der SPD auf. Man prüfe nun Maßnahmen gegen die USA, ließ sie verlauten.
Auf die einfachste Idee kommt sie aber nicht: die Sanktionen gegen Russland aufzuheben. Das wäre eine wirklich effektive Maßnahme in Richtung Washington.
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