Diskussion um Verfassungswidrigkeit der 2-G-Regel hält an
Diskussion um Verfassungswidrigkeit der 2-G-Regel hält an
Datum: 26.08.2021 - 12:01 Uhr
Einige Altparteienpolitiker, so wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD, wollen in ihrem Zuständigkeitsbereich künftig den Besuch von Restaurants, Theatern und anderer Einrichtungen von der sogenannten 2-G-Regel abhängig machen. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte oder Genesene am sozialen Leben in der Hanstestadt teilhaben dürfen. So will es der SPD-Tschentscher. Ungeimpfte müssen draußen blieben.
Mit seiner Offensive stößt Tschentscher bei Verfassungsrechtlern allerdings weder auf Verständnis noch auf Zuspruch. Ganz im Gegenteil. Die 2-G-Regel ist die Differenzierung in Geimpfte/Genesene auf der einen Seite und Ungeimpfte auf der anderen Seite »aus verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig«, sagt dazu Verfassungsrechtler Ulrich Battis der Augsburger Allgemeinen. Vor allem aber, ergänzt Battis seine Ausführungen, kann niemand mit Sicherheit sagen, dass eine Impfung auch vor einer Ansteckung schütze.
Selbst der per Zwangsabgabe finanzierte Regierungssender ARD hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der 2-G-Regel. Dessen Experte Kolja Schwartz führt an, dass falls jemand gegen die Entscheidung von Tschentscher vorgehe, die Gerichte zwei Dinge zu prüfen haben: »Erstens: Gehen von Geimpften weniger Gefahren aus? Zweitens: Sind die Einschränkungen für Nicht-Geimpfte wirklich erforderlich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung?«
Genau das sei umstritten, wie Schwartz weiter sagt. Denn die Frage, ob von Geimpften weniger Gefahren für andere ausgeht, wird von Wissenschaftlern insbesondere in Bezug auf die Delta-Variante unterschiedlich beantwortet, kommt Schwartz in einem Beitrag des NDR zu Wort.
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