Diskussion um Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz

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Diskussion um Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz
Datum: 19.06.2020 - 10:21 Uhr

Wer den Begriff »Rasse« verwendet, sei ein Rassist. Das behaupten bestimmte linke und grüne Gruppierungen und wollen deshalb den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Dort heißt es in Abstz 3 wörtlich: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«

Das sei ungenau und sowieso politisch unkorrekt, so die Befürworter der Streichung. Bei Menschen gebe es wissenschaftlich gesehen keine biologische Begründung für eine Einteilung in Rassen und habe es auch nie gegeben. Die biologischen Unterschiede zwischen den Menschen seien viel zu winzig, um eine derartige Klassifizierung zu begründen. Äußere Unterschiede wie Haut-, Augen- oder Haarfarbe seien in der Tat lediglich oberflächlich und leicht zu verändern. Es gibt aber kein Gen, dass einen »rassischen« Unterschied begründet.

Dennoch finden sich viele Gegner dieses Vorstoßes - und zwar aus dem gleichen politischen Spektrum. Denn würde man den Begriff »Rasse« aus Art3 GG streichen, müsste man die gerade aktuell aus dem Boden gestampften diversen Antidiskriminierungsgesetze, die man mit so viel Energie auf den Weg gebracht hat, wieder einmotten.

Es bedarf des Rassebegriffs also, um den eigenen angeblichen Antirassismus begründen zu können und dafür Millionen an Euro aus dem Steuertopf abschöpfen zu können. Denn klar ist: wenn es keinen Rassebegriff mehr gibt, kann es auch keine Bewegung geben, die dagegen ist. Ist etwas nicht existent, kann man schwerlich dagegen agieren. Zumindest dann nicht, wenn man bei gesundem Menschenverstand ist.

Sven von Storch

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