Die Mär vom minderjährigen unbegleiteten Flüchtling (MUFL)

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Die Mär vom minderjährigen unbegleiteten Flüchtling (MUFL)
Datum: 30.11.2017 - 09:49 Uhr

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, im Amtsdeutsch kurz MUFL genannt, unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften mit erwachsenen »Flüchtlingen« untergebracht werden, erhalten höhere Zuwendungen und dürfen nicht abgeschoben werden. Diese Boni erhöhen den Anreiz, dass viele Migranten bei der Angabe der persönlichen Daten (Herkunft und vor allem Alter) glatt das Blaue vom Himmel lügen. Sie türken ungehemmt ihr Geburtsdatum, wohl wissend, dass eine umfassende Altersüberprüfung seitens der Merkel-Regierung nicht gewollt ist; wie ohnehin die Personenkontrollen an den deutschen Grenzen noch immer außer Kraft gesetzt sind.

Doch selbst Mainstreammedien wie die »FAZ« und die »Welt« müssen aktuell zugeben, dass fast die Hälfte der selbsternannten MUFL in Wahrheit längst das Erwachsenenalter erreicht haben. Das Bundesfamilienministerium musste am 08. November kleinlaut zugeben, dass rund 43(!) Prozent der angeblichen Minderjährigen älter als 18 Jahre ist. Sie werden dennoch weiterhin von der Jugendhilfe rundum versorgt, weil deren Betreuer und die Jugendämter »einen besonderen Betreuungsbedarf« festgestellt haben. In einigen Bundesländern, so heißt es in dem Bericht weiter, sei sogar mehr als die Hälfte der MUFL längst volljährig. So sind in Hessen von 5.500 versorgten sogenannten Minderjährigen mehr als 2.900 älter als 18 Jahre.

Besonders auffällig ist jedoch nach wie vor, dass bei den Altersangaben gelogen, betrogen und geschummelt wird. Nach wie vor fehlen genaue Kontrollen der Angaben; in der Regel erfolgt lediglich eine kurze Inaugenscheinnahme des Minderjährigen. Zudem können sich die »Flüchtlinge« in südeuropäischen Ländern relativ einfach gefälschte Dokumente besorgen. Da wird aus einem 24-jährigen Tunesier dann ganz schnell einmal ein 17-jähriger Syrer. Oder aus einem Leutnant der Bundeswehr dann auch einmal ein syrischer »Flüchtling«, der zwar der französischen Sprache mächtig ist, aber kaum ein Wort arabisch radebrechen kann.

Und es gibt noch einen Bonus für die MUFL: für sie ist eine vereinfachte Familienzusammenführung vorgesehen. Aber nicht etwa im Heimatland; nein, hier im Sozialhilfeparadies Deutschland, wie es in der »Basler Zeitung« so treffend heißt.

Sven von Storch

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