Die Corona-Inzidenz hat als Richtwert ausgedient
Die Corona-Inzidenz hat als Richtwert ausgedient
Datum: 24.08.2021 - 09:28 Uhr
Der Corona-Inzidenzwert ist nicht länger die Grundlage für Merkels Corona-Politik, mit der sowohl Grund- und Freiheitsrechte wie auch ganze Existenzen vernichtet wurden. Dabei war dieser Inzidenzwert als alleinige Entscheidungsgrundlage für etwaige zu treffende Maßnahmen seitens echter Experten und Fachleuten - also nicht den TV-Marktschreiern vom Schlag eines angeblichen »Gesundheitsexperten« der SPD - höchst umstritten.
Schwachpunkt des Corona-Inzidenzwertes ist, dass er ausschließlich die Zahl der Neuinfektionen berücksichtigt. Aber nicht bei jedem Menschen, der sich laut Test mit dem Corona-Virus infiziert haben soll, folgt auch eine Erkrankung. Das gilt übrigens auch für alle anderen medizinischen Bereiche, in denen die Inzidenzwerte Berücksichtigung finden. Die Epidemologie unterscheidet fein säuberlich diesen Inzidenwert in mehrere Unterkategorien, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen.
Das Merkel-Regime verweigerte sich dieser Unterscheidungen und trug den Corona-Inzidenwert wie eine Monstranz vor sich her, wohl wissend, dass die Fehlerquote extrem hoch ist. Jetzt, nach über zwei Jahren, haben die kritischen Stimmen den Weg vom Ohr zu den Gehirnen der Corona-Politiker Merkels endlich geschafft, der Corona-Inzidenwert wird eingemottet.
Neue Grundlage für Merkels Corona-Politik soll die Hospitalisierungsrate werden, also im weitesten Sinne die Zahl der in Krankenhäusern untergebrachten Corona-Patienten. Denn das sind Menschen, bei denen tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. Ob es sich dabei aber um eine Grippe-Erkrankung (die es bis 2019 in großer Zahl in Deutschland gab, in der Zwischenzeit aber offensichtlich hierzulande als ausgerottet gelten sollte) oder tatsächlich um eine Erkrankung mit dem Corona-Virus handelt, wird nicht unterschieden.
Beide Krankheitsbilder sind in vielen Bereichen identisch, politisch besser verkauft sich aber die Erfassung jedes Grippe-Kranken als Corona-Kranken. So können weiterhin grundrechts- und freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhängt werden.
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