Deutschland 2016 - ein gescheiterter Staat_
Deutschland 2016 - ein gescheiterter Staat_
Datum: 23.12.2016 - 09:47 Uhr
Die Definition von Staatsversagen hängt von der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin ab. Staatswissenschaften und Völkerrechtslehre haben deshalb einen unterschiedlichen Zugriff auf das Problem des sogenannten failed state. Als Begriff des Völkerrechts definiert sich der Staat aus drei Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Bei Staaten handelt es sich daher, unabhängig von Regierungs- und Wirtschaftsform und ihrer demokratischen Legitimation, um territoriale Herrschaftsverbände.
In der modernen politikwissenschaftlichen Auffassung von Staatlichkeit muss ein Staat vor allem drei zentrale Funktionen für seine Bürger leisten: Sicherheit, Wohlfahrt und Legitimität/Rechtsstaatlichkeit. Dabei handelt es sich letztlich um Leistungen der Staatsgewalt. Wenn ein Staat diese drei Funktionen nicht mehr in einer nennenswerten Weise erfüllt, so spricht die Politikwissenschaft von einem gescheiterten Staat.
Die Völkerrechtslehre hingegen schaut weniger auf die Leistungen, die ein Staat als politische Güter erbringt, sondern auf die Stabilität der Staatsgewalt. Nach anerkannter Lehrmeinung liegt ein gescheiterter Staat deshalb immer dann vor, wenn die organisatorischen Strukturen der Staatsgewalt (Regierung, Behörden, staatliche Einrichtungen) weitgehend zerfallen sind und der Staat strukturell unregierbar geworden ist.
Wenn ein Staat jedoch noch teilweise beziehungsweise in eingeschränkter Form funktionieren kann, so spricht man, je nach Schwere der strukturellen Defizite, von einem schwachen Staat (engl. weak state) oder einem versagenden bzw. verfallenden Staat (engl. failing state).
Ein gescheiterter Staat muss sich nicht unbedingt in einem Zustand von Chaos und Anomie befinden. Es ist auch möglich, dass nichtstaatliche Akteure an die Stelle des Staates treten und eine neue, eigene Ordnung etablieren (Mafia, Warlords). Solche Ordnungen sind jedoch regional begrenzt und leisten nicht in vollem Umfang die oben genannten drei Kernfunktionen eines Staates; zudem sind sie oft auf Gewalt und Repression gegründet.
(Quellen der Definitonen: unter anderem »Lexas« und »Wikipedia«)
Vergleicht man nun die Definitionen und Bestimmungen mit der sich in Deutschland darstellenden Realität, so kommt man kaum umhin, gewisse Parallelen festzustellen. Insbesondere der letzte Absatz beschreibt sehr gut die Situation in zahlreichen deutschen Zentren. In Essen kämpfen arabische Clans nach eigenen, nur für sie geltenden Regeln und Richtlinien um die Vorherrschaft. Gleiches gilt für Berlin, wo schon seit Jahren diverse libanesische Großfamilien einen de facto rechtsfreien Raum geschaffen haben; zumindest git das für deutsches Recht.
Durch die Einführung respektive der Schaffung alternativer Rechtsprechung durch Scharia-Richter sind ebenfalls nichtstaatliche Akteure an die Stelle des Staates getreten. Die diversen Anschläge, die erst durch die Fehler, Rechtsbrüche und Gesetzesverletzungen der Merkel-Regierung ermöglicht wurden, zeigen auf, dass der Staat nicht mehr in der Lage ist, eine der Grundfunktionen (Sicherheit) zu erfüllen.
Einige der Parameter, Bedingungen, mit denen ein gescheiter Staat definiert wird, werden von Merkels Deutschland im Jahr 2016 erfüllt.
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