Deutsches Gericht_ Syrische Wehrdienstverweigerer sind Flüchtlinge
Deutsches Gericht_ Syrische Wehrdienstverweigerer sind Flüchtlinge
Datum: 13.02.2018 - 10:44 Uhr
Das »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) ist in seiner Beurteilung über syrische Wehrdienstverweigerer ganz klar und eindeutig: dieser Personenkreis erhält subsidiären Schutz. Der Flüchtlingsstatus wird ihnen nicht zugestanden, ein Familiennachzug ist somit so gut wie ausgeschlossen. Doch Merkels Deutschland wäre nicht Merkels Deutschland, wenn es hier bei einer einheitlichen Regelung bliebe. Ganz im Stile der Vorbilder auf der großen politischen Bühne, die einen Zick-Zack-Kurs in vielen Bereichen fahren und getroffene Entscheidungen innerhalb von wenigen Tagen, teilweise sogar Stunden, revidieren und sich um 180 Grad drehen, finden sich auch in diesem Fall deutsche Institutionen respektive Gerichte, die dem Kurs des BAMF vollumfänglich widersprechen.
Ganz konkret ist es in diesem Fall der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Denn einige syrische Wehrdienstverweigerer hatten gegen den Entscheid des BAMF vor den Verwaltungsgerichten Chemnitz, Leipzig und Dresden geklagt. Wenig überraschend kamen die einzelnen Gerichte nicht zu einheitlichen Urteilen und, noch weniger überraschend, fielen die Urteile einhellig im Interesse der syrischen Wehrdienstverweigerer aus. Also bemühte man das übergeordnete Gericht, das Oberverwaltungsgericht. Und das entschied nun, im Widerspruch zum BAMF, dass die Syrer als »Flüchtlinge« anerkannt werden müssen.
Diese Herren dürfen rein theoretisch also jetzt ihre Familien im Zuge des Nachzugs ebenfalls nach Deutschland holen. Der Senat ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Gegen das von ihm gefällte Urteil wurde keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Richter des 5. Senats beim OVG Bautzen wollen offensichtlich das letzte Wort in diesem Themenkomplex behalten.
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