Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verteidigt Verstümmelung weiblicher Genitalien

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Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verteidigt Verstümmelung weiblicher Genitalien
Datum: 20.02.2018 - 08:28 Uhr

Ein islamisches Rechtsgutachten zur »Sunna-Praxis«, der Entfernung der Klitoris-Vorhaut bei Frauen und Mädchen, in Auftrag gegeben vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) kommt zu dem Schluss, dass diese Praxis vollständig im Einklang mit dem Islam und der Sharia steht. Die Beschneidung sei legitim und zudem eine noble Tat, so das Gutachten.

Frauenrechtsbewegungen und Frauenverbände machen seit Jahren weltweit mobil gegen diese und andere Genitalverstümmelungen bei Frauen und Mädchen. Nicht nur, dass diese Eingriffe keinen medizinischen Zweck erfüllen; sie fänden auch teilweise unter kaum vorstellbaren Bedingungen statt. In vielen islamisch geprägten Ländern werden diese Eingriffe von Frauen vorgenommen, denen jegliche medizinische Ausbildung fehlt. Die verwendeten Gegenstände gleichen eher Werkzeugen aus grauer Vorzeit als dass sie auch nur annähernd Ähnlichkeit mit chirurgischen Instrumenten der Gegenwart haben.

Doch für die Verfechter des Islam und der Sharia zählt das nicht. Da sich der Bereich des Einschnitts »nur« auf die Klitoris-Vorhaut beschränkt, sei nicht mit Genitalverstümmelungen gleichzusetzen.Es entstünde schließlich kein Schaden, so die Argumentation des Rechtsgutachtens.

Das Gutachten jedoch steht der Rechtsprechung der Schweiz diametral entgegen. Dort ist jedwede Form der weiblichen Genitalverstümmelung seit 2012 verboten. Verstöße ziehen eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich. Das gilt auch dann, wenn das Opfer zum Zweck des Eingriffs zuvor ins Ausland verbracht worden sei.

Sven von Storch

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