Corona-Prozess um Pflegehelferin geht ans BVerfGE
Corona-Prozess um Pflegehelferin geht ans BVerfGE
Datum: 04.09.2024 - 11:50 Uhr
Ein weiterer Fall im Umfeld der Corona-P(l)andemie geht nun bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat den Prozess um ein damals verhängtes Arbeitsverbot gegen eine Pflegehelferin an das BVerfG verwiesen. Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit.
Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Inzwischen sei aber die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen, befand das Verwaltungsgericht Osnabrück. Wie die klagende Pflegehelferin argumentiert, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor.
Bei dem Prozess war deshalb auch der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, erschienen, um seine Aussage zu machen. Es ging darum, welche Studienlage zu welchem Zeitpunkt bekannt war und wann die Bundesregierung darüber informiert wurde. Aus den Protokollen wurde in dem Verfahren ersichtlich, dass nur wenige Monate nachdem das fragliche Gesetz in Kraft getreten war, bekannt wurde, dass die Impfung keinen Schutz vor der Übertragung bietet. Diesen Umstand habe das RKI eventuell nicht ausreichend ans Bundesgesundheitsministerium kommuniziert, so das Gericht. Es gebe erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des RKI, da es weisungsgebunden an das Ministerium sei.
Die Klägerin war 2022 im Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigt. Weil sie weder einen Impf- noch Genesenennachweis und auch kein Attest vorlegen konnte, dass sie nicht geimpft werden konnte, verbot ihr der beklagte Landkreis Osnabrück auf Grundlage des damals gültigen Infektionsschutzgesetzes, als Pflegehilfe zu arbeiten. Die bundesweite Vorgabe war seinerzeit damit begründet worden, dass eine Impfung vor einer Corona-Infektion schütze und damit auch die Patienten in dem Krankenhaus in Quakenbrück.
Quelle: NDR
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