Corona Maßnahmen sind völkerrechts- und gesetzwidrige Kindeswohlgefährdung
Corona Maßnahmen sind völkerrechts- und gesetzwidrige Kindeswohlgefährdung
Datum: 24.09.2020 - 10:14 Uhr
Während der vergangenen Monate herrschte hierzulande die sogenannte Corona-Pandemie. In diesen Monaten seien seitens der Merkel-Regierung und den Landesreigerungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen die Kinderrechte weitgehend ignoriert worden, Bund und Länder seien ihrer Verpflichtung zu Schutz und Fürsorge für 13 Millionen Kinder nicht nachgekommen, sondern hätten Kinder »wie Objekte behandelt.« Das sagt der Kindheitswissenschaftler Prof. Dr. Michael Klundt vom Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften an der Hochschule Magdeburg-Stendal stellte am 9. September 2020 in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und rügt das Verhalten der politischen Entscheidungsträger.
Aus dem Schutz VON Kindern habe man den Schutz VOR Kindern gemacht, diese fast schon kriminalisiert, weil man sie fälschlich als die einzigen »Super-Spreader« (Verteiler, Anm. d. Red.) des Virus hingestellt habe. Man habe sich seitens Merkel und den Landesregierungen einer »schweren Form der Kindeswohlgefährung« schuldig gemacht, sagt Professor Dr. Klundt.
Kindeswohlgefährdung ist eine Form der Völkerrechtsverletzung; diese und weitere schwere Völkerrechtsverletzungen gebe es nach wie vor in zahlreichen Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. »Die Covid 19-Pandemie hat die soziale Polarisierung verstärkt“, stellte Klundt in diesem Zusammenhang fest. Das Kontaktverbot, so sagt Klundt, treffe besonders Arme, Obdachlose und Flüchtlinge, Partizipationsmöglichkeiten schwänden. »Die Privilegierten konnten ihren Vorsprung ausbauen, die bereits Benachteiligten werden noch stärker benachteiligt.«
Das Video von Professor Dr. Michael Klundt in Ausschnitten hier
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