BVerfG_ Brennelementesteuer ist verfassungswidrig
BVerfG_ Brennelementesteuer ist verfassungswidrig
Datum: 07.06.2017 - 10:43 Uhr
Die Richter des Bundesverfassungsgericht begründeten das Aus für die Brennelementesteuer mit der im Grundgesetz klar vergebenen Kompetenzzuordnung bezüglich des Steuerfindungsrechts. Außerhalb dieser Zuordnung haben weder Bund noch Länder das Recht, Steuern zu erheben. Die Merkel-Regierung hatte zwar erklärt, dass es sich bei der Brennelementesteuer um eine Verbrauchssteuer handele; dieser Argumentation jedoch verweigerten die Bundesrichter die Gefolgschaft.
Das Kernbrennstoffsteuergesetz wurde deshalb rückwirkend für nichtig erklärt; die Atomkonzerne können nun auf eine Entschädigung in Milliardenhöhe hoffen. Nach Einführung der umstrittenen Steuer zockte der Fiskus von den Betreibergesellschaften rund 6,3 Milliarden Euro ab. Dieser Betrag wird wohl nun an die einzelnen Konzerne zurückgezahlt werden müssen. E-On darf fast drei Milliarden Euro erwarten, RWE rund 1,7 Milliarden und EnBW fast 1,5 Milliarden Euro.
Für die Befürworter und Vertreter der Energiewende ist dies ein weiterer Schlag ins Kontor. Nachdem einige Studien in der jüngeren Vergangenheit festgestellt haben, dass die sogenannte »globale Erwärmung« Zyklen unterworfen ist, die bereits in der jüngeren Menschheitsgeschichte zu Wärmeperioden geführt hatten, wurde eines ihrer wichtigsten Argumente entkräftet. Nun müssen auch noch etliche Milliarden an zu Unrecht einkassierter Steuergelder zurückgezahlt werden und verteuern den ohnehin kostenintensiven Atomausstieg zusätzlich.
Da wird es langsam fraglich, ob der von Merkel aufgezwungene Kurs des Atomausstiegs unverändert beibehalten wird oder ob sich aufgrund der geänderten Lage die Stimmen derer mehren werden, die den Ausstieg vom Ausstieg fordern werden.
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