Bundesverfassungsrichter vergleicht Berliner Wahlpannen mit einer Diktatur

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Bundesverfassungsrichter vergleicht Berliner Wahlpannen mit einer Diktatur
Datum: 06.10.2022 - 11:53 Uhr

Die Wahlpannen bei der gemeinsamen Wahl von Bundestag, Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverodnetenversammlungen (BVV) in Berlin beschäftigen die Gerichte und die Politik landauf und landab. Der Hauptverantwortliche für das Debakel im vergangenen September ist der damals für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortliche Innensenator Geisel (SPD). Der ist aktuell nicht mehr Innensenator, denn neben den Wahlpannen zeigte Geisel auch eklatante Defizite bezüglich der demokratischen Grundregeln: er wollte mehrere angemeldete Demonstrationen verbieten lassen. In kommunistischen Diktaturen (Geisel ist in einer solchen aufgewachsen und trat mit 18 Jahren in die SED ein) mag so etwas üblich sein, in Demokratien allerdings weniger.

Jetzt bekommt Geisel sogar von höchstrichterlicher Stelle attestiert, dass bei den Wahlpannen in Berlin »diktatorische Verhältnisse« vorgelegen haben. Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat die Zustände rund um diese Wahlpannen scharf kritisiert. Er spricht von einem »einmalig gelagerten Fall« und sagte wörtlich »sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.«

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat vor einigen Tagen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den  BVV für ungültig erklärt. Das Gericht »neigt dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den BVVen insgesamt für ungültig zu erklären«, hieß es in einer Pressemitteilung. Das bedeutet Neuwahlen für ganz Berlin.

Geisel bestreitet vehement seine Verantwortung für die Fehler und lehnt Rücktrittsforderungen (aktuell darf er sich als Stadtentwicklungsenator versuchen) rundweg ab. An ihm habe es nicht gelegen, dass es bei der Wahl drunter und drüber ging.

Sven von Storch

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