Bundesverfassungsgericht schmettert Eilantrag der Grünen zur Homo-Ehe ab

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Bundesverfassungsgericht schmettert Eilantrag der Grünen zur Homo-Ehe ab
Datum: 20.06.2017 - 10:59 Uhr

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, damit der Bundestag dazu gezwungen wird, noch in dieser Legislatur über das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abzustimmen. Offensichtlich versprach man sich bei den Mannen um Özdemir und Göring-Eckardt aktuell eine höhere Erfolgschance, diesen Antrag durchzudrücken als dies im nach der Wahl im September neuen Parlament der Fall sein wird. Gegenwärtig stellen die Grünen 63 Abgeordnete im Bundestag. Den Umfragen zu Folge werden sie in der kommenden Legislatur mit deutlich weniger Parlamentariern vertreten sein; ihr Ansinnen durchzusetzen wird also folglich deutlich schwieriger werden. Also wandten sie sich mit ihrem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.

Doch der Zweite Senat erteilte diesem Ansinnen eine Ohrfeige allererster Qualitätsklasse. Nicht nur, dass der Antrag in der »Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet« sei; »dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.«

Der Senat »kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin« feststellen. Und weiter heißt es: »die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe (....)  könne Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein.«

Das sind nun einmal die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie. Doch offenbar steht der eine oder andere »Grüne« mit diesen Regeln ein wenig auf Kriegsfuß.

Die Ablehnung des Eilantrags im gesamten Wortlaut hier: Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos

Sven von Storch

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