Bundesverfassungsgericht prüft Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin

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Bundesverfassungsgericht prüft Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin
Datum: 19.07.2023 - 12:25 Uhr

Die Durchführung der Wahlen im September 2021 war ein einziges Chaos. Fehlende oder falsche Wahlzettel, zu wenig Urnen, zu geringe Zahl an Helfern und noch einige andere logistische Fehler, für die der damalige Innensenator Geisel von der SPD verantwortlich zeichnete, sorgten dafür, dass viele Berliner Wähler erst nach der offiziellen Schließung der Wahllokale ihre Stimme abgeben konnten oder sogar gar nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten.  

 

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der zwölf Berliner Bezirke wurde in der Zwischenzeit wiederholt, Berlin hat einen neuen Regierenden Bürgermeister (Kai Wegner von der CDU) und Geisel ist kein Senator mehr.

 

Doch die verpatzte Wahl hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des aktuellen Bundestags. Das stand bereits fest, bevor sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit einem der über 1.700(!) Einsprüche gegen die Wahl beschäftigt. In dem jetzigen Verfahren geht es darum, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. Das Spektrum der möglichen Entscheidungen reicht von einer Akzeptanz des Wahlergebnisses – für den Fall der Annahme, dass die fehlenden Stimmen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestags haben würden – über eine teilweise Wahlwiederholung in einigen Wahllokalen respektive in einigen Wahlbezirken biss hin zu einer kompletten Wiederholung in ganz Berlin.

 

Berlins neuer Wahlleiter Bröchler geht laut einem rbb-Bericht von einer Wiederholung aus und bereitet sich bereits jetzt auf alle Eventualitäten vor: » Die ganze Bandbreite liegt auf dem Tisch. Das Problem ist, dass wir nicht wissen, wann diese Wahl stattfinden soll.« Sollte das Gericht auf eine Wiederholung entscheiden, so muss diese innerhalb von 60 Tagen nach dem ergangenen Urteil stattfinden.

Sven von Storch

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