Bundesverfassungsgericht drückt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch

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Bundesverfassungsgericht drückt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch
Datum: 05.08.2021 - 11:30 Uhr

Im Vorjahr strichen die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF und Deutschlandfunk) durch die Zwangsabgabe 8,1 Milliarden Euro ein. Das reicht ihnen aber nicht, sagen die Verantwortlichen jener Sender unisono. Das ist auch wenig verwunderlich, wenn ein WDR-Intendant über 400.000 Euro Grundgehalt pro Jahr einstreicht. Insgesamt gibt es neun Landesrundfunkanstalten plus die Deutsche Welle allein bei der ARD. Klar, nicht jeder bedient sich so großzügig sich selbst gegenüber wie der WDR-Intendant, aber bei neun Landesrundfunkanstalten mit je einem Intendant kommt da schon ein ordentlicher Betrag zusammen. Also jammerte man auf hohem Niveau, man brauche mehr Geld. Sonst könne man die bisherige »Qualität« des Programmangebots nicht aufrecht erhalten.

Damit die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgesetzt werden könne, bedarf es einer Zustimmung aller 16 Bundesländer zu einem neuen Staatsvertrag. Fast alle Länder stimmten diesem Statsvertrag zu, nur Sachsen-Anhalt scherte aus. Die dortige CDU unter dem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff wollte dem Staatsvertrag nicht zustimmen. Weil Haseloff aber wusste, dass auch die AfD in Sachsen-Anhalt gegen den Staatsvertrag stimmen würde - wie sie es in allen anderen Bundesländern auch gemacht hat - und er keinesfalls mit seiner Partei gemeinsame Sache mit der AfD machen wollte, ließ er die Abstimmung zurückziehen. Somit war der Staatsvertrag geplatzt.

Doch jetzt sprang das Bundesverfassungsgericht  (BVerfG) den Sendern bei. Nur wenige Wochen nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts von Merkel zum gemeinsamen Abendessen eingeladen waren, entschieden sie, dass die Erhöhung der Zwangsabgabe durchgedrückt werden könne (Az. 1 BvR 2756/20 u. a.). Die Richter des BVerfG setzen sich über das Veto Sachsen-Anhalts hinweg und machen den Weg für die von den Altparteienregierungen politisch gewünschte Beitragserhöhung frei.

Im Juni des vergangenen Jahres wurde Stephan Harbarth von der CDU neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Er gilt als treuer Gefolgsmann Merkels.

Sven von Storch

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