Bundestagsvize Roth steht Ungemach ins Haus
Bundestagsvize Roth steht Ungemach ins Haus
Datum: 08.08.2019 - 10:49 Uhr
Jeder Bundestagsabgeordnete streicht pro Monat über 10.000 Euro alleine an Aufwandsentschädigung (umgangssprachlich "Diät") ein. Bei solchen Summen erwarten die Bürger zurecht, dass die Abgeordneten auch im Parlament vertreten sind; selbst dann, wenn eine Sitzung einmal länger dauert oder am Freitag nach 13.00 Uhr stattfindet. Doch viele dieser Parlamentarier handeln nach dem Motto "Freitag um Eins - jeder macht seins; Freitag um Vier - keiner mehr hier."
Vor allem der AfD-Fraktion im Bundestag geht eine solche Missachtung des Bürgerauftrags erheblich gegen den Strich. Bereits einmal hatte man deswegen einen sogenannten "Hammelsprung" beantragt. Bei diesem Verfahren müssen die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und werden beim Betreten gezählt. Sind zu wenig Abgeordneten vor Ort, wird die Sitzung wegen Nichtbeschlussfähigkeit sofort abgebrochen.
Ende Juni war der Plenarsaal bei einer Sitzung wieder einmal extrem dünn besetzt. Wieder beantragte die AfD-Fraktion gemäß §45 BTGO (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags) den Hammelsprung. Doch obwohl die Zahl der anwesenden Parlamentarier Zeugenaussagen zufolge bei maximal 150 gelegen hat, verweigerte die Sitzungsleiterin, Bundestagsvize Claudia Roth von den Grünen, die Zählung.
Dafür droht ihr jetzt erhebliches Ungemach. Die AfD-Fraktion des Bundestags wird eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Alleingang von Claudia Roth anstreben. Sie sieht die Rechte des Bundestags durch diese Entscheidung Roth verletzt, die nachfolgenden Abstimmungen hätten nicht durchgeführt werden dürfen.
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