Bundestag will über den Wanderwitz-Antrag zum AfD-Verbot debattieren
Bundestag will über den Wanderwitz-Antrag zum AfD-Verbot debattieren
Datum: 29.01.2025 - 11:30 Uhr
Einer der Anträge, den 113 Abgeordnete unter anderem von CDU, SPD und Grünen unterzeichnet haben, fordert das Verfassungsgericht auf, die AfD für verfassungswidrig zu erklären. Zu den Vorwürfen gehört unter anderem, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung bedrohe und »völkisch-nationalistisches« Gedankengut fördere. Die sich zusammen gerottet habenden Abgeordneten möchte außerdem, dass der Staat die Geheimdienstüberwachung der Partei einstellt, um ein Gerichtsverfahren zu ermöglichen.
AfD-Parteivorsitzende Alice Weidel verurteilte den Vorschlag und bezeichnete ihn als Ausdruck eines »undemokratischen Machtmissbrauchs«, wie es in einem Beitrag der Jungen Freiheit heißt. Sie behauptet, dass die etablierten Parteien versuchten, eine Opposition zum Schweigen zu bringen, die von jedem fünften Wähler unterstützt werde.
Der andere Vorschlag, der von 43 Mitgliedern der Öko-Sozialistischen Partei vorgelegt wurde, schlägt stattdessen vor, dass der Bundestagspräsident zunächst Experten beauftragen solle, die Möglichkeiten eines Verbots zu prüfen. Sie weisen darauf hin, dass die Beweisanforderungen an ein verfassungsmäßiges Parteiverbot sehr hoch seien.
Der CDU-Politiker und Noch-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz ist der Wortführer des Verbotsverfahrens. Er selbst hatte eine Wahl gegen einen AfD-Kandidaten verloren. Er bezeichnet die AfD als eine Gefahr für die Demokratie. Seit dieser Niederlage vor knapp eineinhalb Jahren zieht der Wanderwitz mit seinem Hass und seiner Hetze gegen die AfD durchs Land - ohne Erfolg.
Auch die für den kommenden Donnerstag anberaumte Debatte wird NICHT das Verbot der AfD nach sich ziehen. Die vom Wanderwitz angeführten angeblichen Argumente greifen nicht, sondern stellen sich viel mehr als Indikatoren seines ganz persönlichen Rachefeldzuges heraus.
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