Bundesschiedsgericht der AfD schließt Gedeon aus der Partei aus
Bundesschiedsgericht der AfD schließt Gedeon aus der Partei aus
Datum: 20.03.2020 - 11:02 Uhr
Die AfD hat Wolfgang Gedeon aus der Partei ausgeschlossen. Dem fraktionslosen Abgeordneten im Landtag Baden-Württemberg wurde wegen parteischädigendem Verhalten am heutigen Freitag durch das Bundesschiedsgericht der AfD die Mitgliedschaft entzogen. Damit schloss sich das Schiedsgericht dem Antrag auf Parteiausschluss durch den Bundesvorstand im vollen Umfang an.
AfD-Chef Jörg Meuthen zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. »Gedeons Parteiausschluß ist ein so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen. Das lautet: Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD.« Gedeon habe, so Meuthen, »der AfD mit seinen israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt.« Er, Meuthen, freue sich, »dass dies nun ein Ende hat und das Bundesschiedsgericht nach eingehender Prüfung dem Antrag auf Parteiausschluss des Bundesvorstandes entsprochen hat.«
Gedeon war in den vergangen Jahren immer wieder durch seine antisemitischen Äußerungen und Publikationen aufgefallen. Die parteiinterne Gruppe »Juden in der AfD« bezeichnete er als »überflüssig wie ein Kropf, im ungünstigsten Fall handelt es sich um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwider läuft.«
Das Bundesschiedsgericht beschied, dass Gideon mit seinem Verhalten und seinen Äußerungen vorsätzlich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen habe. Das seien sowohl das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie auch das Eintreten für den Erhalt der »jüdischen-christlichen und humanistischen Grundlagen unserer Kultur«, heißt es in der Begründung.
Mit dieser Entscheidung endet ein seit 2016 andauernder Rechtsstreit.
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