Brexit-Gesetz auf dem Weg
Brexit-Gesetz auf dem Weg
Datum: 14.03.2017 - 07:41 Uhr
Die Richtlinien zum Ausstieg aus der EU sind für Großbritannien recht eng gefasst. Um den Brexit final umsetzen zu können, bedarf es eines eigenen Gesetzes. Dieses hatte die Regierung von Theresa May erarbeitet und beiden Kammern zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Das Oberhaus erbat sich eine Ergänzung: ein Vetorecht der Kammern sollte in dem Gesetz Berücksichtigung finden. Dieser Änderungswunsch wurde später vom Unterhaus abgelehnt, der Gesetzesvorschlag wurde in seiner ursprünglichen Fassung angenommen. Nach kurzer Beratung stimmte dann auch das Oberhaus der nicht geänderten Variante zu.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass May Ende dieses Monats den Austritt Großbritanniens gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags erklären wird. Mit dem Tag der Austrittserklärung beginnt dann eine zweijährige Frist, in denen die Trennungsvereinbarungen verhandelt werden. Am Ende dieser Frist, die auch unterschritten werden kann, steht dann ein Austrittsvertrag. Sobald dieser ratifiziert ist und in Kraft getreten sein wird, ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU. Das Land war 1973 der damaligen EG (Europäischen Gemeinschaft; dem Vorläufer der EU) beigetreten.
Der nördlichste Teil Großbritanniens, Schottland, plant in diesem Zusammenhang ein Referendum über den Austritt aus dem Vereinigten Königreich. Die Schotten hatten mehrheitlich für den Verbleib in der EU gestimmt. Ähnliche Bestrebungen für ein eigenes Referendum und dem Verlassen des gemeinsamen Staates gibt es in Nordirland. Hier wird eine Wiedervereinigung mit der Republik Irland, welche Mitglied der EU ist, angestrebt.
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