Beschlüsse von Merkel und Länderchefs nicht verfassungsrechtlich legitimiert
Beschlüsse von Merkel und Länderchefs nicht verfassungsrechtlich legitimiert
Datum: 18.11.2020 - 09:21 Uhr
Merkels Lockdown, der im Hinterzimmer mit den 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen wurde, ist verfassungsrechtlich nicht legitimiert. Das sagt unter anderem auch der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, wie Merkel in der CDU. Die Grundrechtsbeschränkungen seien laut Scholz darüber hinaus »teilweise unverhältnsimäßig«.
Grundrechte, wie sie durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert sind, können nur dann eingeschränkt werden, wenn sie in Kollision mit anderen Grundrechten geraten, führt Scholz in einem Interview mit Tichys Einblick aus. Geschieht dies, so müsse ein verhältnismäßiger Ausgleich für den Verzicht auf bestimmte Rechte geschaffen werden. Das ist bisher nicht erfolgt.
Scholz zweifelt nicht an, dass derzeit Handeln zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus erforderlich ist. Das Recht auf Unversehrtheit von Leben und Gesundheit steht nicht zufällig an zweiter Stelle im Grundgesetz. Die erforderlichen Maßnahmen können durchaus zu einer Kollision mit anderen Grundrechten führen, das ergebe sich aus dem hohen Gewicht des Lebens. Doch für diese Maßnahme müsse gelten, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beibehalten bleibt. »Das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt.«
Viel gravierender für Scholz ist »aber die Art und Weise des Zustandekommens der Entscheidungen.« Die derzeit praktizierte Corona-Politik werde von einem Gremium bestimmt, das »in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt.«
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