Berliner Verwaltungsgericht hebt verhängtes Demo-Verbot auf

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Berliner Verwaltungsgericht hebt verhängtes Demo-Verbot auf
Datum: 28.08.2020 - 13:46 Uhr

Die von der Initiative Querdenken711 für den morgigen Samstag angemeldete Großlundgebung »Wir für das Grundgesetz« kann stattfinden. Das von der Berliner Senatsverwaltung verhängte Demonstrationsverbot, eine direkte Aushebelung des im Grundgesetz verankerten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, wurde einkassiert. Innensenator Geisel, der den repressiven Eingriff der Senatsverwaltung vehement verteidigte, hat eine schallende Ohrfeige verpasst bekommen. Die Veranstaltung dürfe unter Wahrung bestimmter Auflagen stattfinden, entschied das Verwaltungsgericht aktuell.

Auflagen hätte die Senatsverwaltung auch erteilen können, das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Doch man gefiel sich beim Rot-Rot-Grünen Senat in Berlin offensichtlich zu sehr in der Rolle der Möchtegern-Demokratiebewahrer, sich selbst überschätzend und nicht erkennend, dass man höchst eigen massiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift und Grundrechte aushebelt.

Während die aufgeklärte Bevölkerung das Urteil des Verwaltungsgerichts in den sozialen Medien als korrekt und überfällig begrüßt, beginnt im politisch linken Spektrum und bei den meisten linksgerichteten Mainstreammedien schon jetzt das große Aufheulen und Zähneklappern. Man ergeht sich in Verschwörungstheorien gegen die zu erwartenden Demonstrationsteilnehmer und fabuliert Auflagenverletzungen, Rechtsbrüche und selbstverständlich den propagandistisch auszuschlachtenden Aufmarsch von Reichsbürgern herbei.

Die vom Verwaltungsgericht erteilten Auflagen, wie zum Beispiel die Abtrennung des Kundgebungsgeländes auf der Straße des 17. Juni mit Gittern, hatten die Veranstalter bereits vorab in ihrem Hygienekonzept berücksichtigt. Auch das wusste die Senatsverwaltung vorher, wollte aber offensichtlich unbedingt ihre Unkenntnis der in diesem Land geltenden demokratischen Regeln nachdrücklich unter Beweis stellen.

Sven von Storch

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