Berliner Senatsverwaltung verbietet Versammlungen am kommenden Wochenende
Berliner Senatsverwaltung verbietet Versammlungen am kommenden Wochenende
Datum: 26.08.2020 - 11:27 Uhr
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. So steht es in Art 8, Abs. I des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. In Absatz II steht, dass für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres beschränkt dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und untersagt mehrere dieser Kundgebungen. Man beruft sich auf die Infektionsschutzverordnung des Landes. Aber eine Verordnung ist, wie der Name schon deutlich sagt, kein Gesetz. Diese Verordnung fußt auf einem Gesetz, dem Infektionsschutzgesetz.
In diesem Infektionsschutzgesetz sind die Begriffe klar definiert. So ist im §1 IfSG nachzulesen, wer als Kranker definiert ist oder als Krankheitsverdächtiger, als Ausscheider oder auch als Ansteckungsverdächtiger. All diese Begriffe und noch viele mehr sind eindeutig definiert, einen Beliebigkeitsspielraum für Auslegungen nach eigenem Gusto gibt es nicht. Auch nicht für die Berliner Senatsverwaltung und auch nicht für den zuständigen Berliner Innensenator Andreas Geisel von der SPD.
Der nämlich begrüßt die Entscheidung seiner Senatsverwaltung und argumentiert, man berufe sich auf den Infektionsschutz und werde nicht zulassen, dass sich etwaige Verstöße gegen Auflagen wiederholen werde. Geisel vermutet, mutmaßt, nimmt an. Für die Beschränkung respektive Aushebelung eines Grundrechts aber bedarf es deutlich mehr als nur Vermutungen, Mutmaßungen und Annahmen. Es bedarf klarer, konkreter Belege - und selbst dann ist es immer noch keine Selbstverständlichkeit, dass in einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland angeblich sein will, ein elementares Grundrecht ausgehebelt wird.
Beatrix von Storch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, plädiert auf Facebook für die Aufrechterhaltung der Grundrechte: »Ja zur Versammlungsfreiheit« ist ihr Bekenntnis. Das ausgesprochene Verbot »ist die Willkür des Obrigkeitsstaates. Generationen von Demokraten haben für die Versammlungsfreiheit gekämpft, in der Bundesrepublik 2020 wird sie mit Füßen getreten. SO wächst die Wut.«
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