Berliner Senat untersagt polizeiliche Kontrolle von Migranten
Berliner Senat untersagt polizeiliche Kontrolle von Migranten
Datum: 19.06.2017 - 09:14 Uhr
Eine wichtige Aufgabe der Polizei besteht darin, dass sie Gesetzesverletzungen verfolgt. Dazu gehört unter anderem auch die Personalienfeststellung. Bei bestimmten Deliktgruppen begrenzt sich der Kreis der Verdächtigen fast schon zwangsläufig auf bestimmte äußerliche Kriterien. Vor einigen Jahren hatte sich der Senat den Kampf gegen den Menschenhandel und die Ausbeutung der Frauen, vor allem im Rotlichtmilieu, auf die Fahnen geschrieben. Angemeldete und illegale Bordelle wurden daraufhin durchsucht, die Personalien zahlreicher Frauen, oftmals asiatischen Ursprungs, wurden festgestellt. Männer wurden eher weniger hinsichtlich des illegalen Aufenthaltes überprüft.
Derzeit mehren sich die Fälle und Verdachtsmomente, dass sich seit dem September 2015 mehr und mehr Menschen in Deutschland aufhalten, obwohl sie dazu nicht legitimiert sind. Hegen Polizisten den Verdacht, dass eine von ihnen angetroffene Person Verstöße unter anderem gegen das Aufenthaltsgesetz begeht, so haben sie selbstverständlich das Recht, diese Person hinsichtlich einer Identitätsfeststellung anzuhalten und zu überprüfen. Das ist polizeiliche Basisarbeit.
Nach dem Willen des rot-rot-grünen Senats in Berlin aber wird es diese polizeiliche Basisarbeit nicht mehr lange geben. Derartige Kontrollen wären, weil sie vom äußerlichen Typus der zu kontrollierenden Person abhängig sind, Rassismus. Linke und Grüne im Senat vertreten den Standpunkt, dass sich Nicht-Weiße als »Bürger zweiter Klasse« fühlen könnten. Das Ziel des Senats scheint offenbar darin zu bestehen, dass alle Menschen aller Hautfarben, Schattierungen und Typen zukünftig gleich oft kontrolliert werden. Polizisten müssen also demnächst Strichlisten führen. Möglicherweise auch nach Geschlecht, Alter, Haarfarbe und sonstigen Unterscheidungskriterien getrennt.
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