Berliner Senat lässt im Fall Amri gegen das Landeskriminalamt ermitteln
Berliner Senat lässt im Fall Amri gegen das Landeskriminalamt ermitteln
Datum: 18.05.2017 - 07:54 Uhr
Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, war bereits vor dem von Merkel rechtswidrig angeordneten Wegfall der Personenkontrollen an den deutschen Grenzen illegal ins Land eingesickert. Allerdings gab sich Amri wenig Mühe, unerkannt zu bleiben. Ganz im Gegenteil; bereits wenige Tage nach seinem Grenzübertritt wurde er wegen illegaler Einreise aufgegriffen und erstmals (mit falschen Personalien) erfasst. Und bereits in diesen Anfangstagen wurden Berichte erstellt, die Amri eine Nähe zum Terrornetzwerk IS/DAESH bescheinigten. Da Amri über einen sicheren Drittstaat (Schweiz) nach Deutschland gelangte, hätte es eine gesetzliche Grundlage gegeben, ihn wieder abzuschieben.
Die Möglichkeit, Amri zu ergreifen und abzuschieben, sollte sich noch einige Male ergeben. Doch unerklärliche Pannen bei dem Austausch zwischen den einzelnen Organen der Landespolizei respektive die mangelnde Konsequenz, wohl auch dem fehlenden politischen Willen hinsichtlich einer konsequenten Umsetzung des geltenden deutschen Rechts geschuldet, verhinderten eine Abschiebung, sodass am Ende dieser langen Kette von Versagen und Versäumnissen der Terroranschlag am 19. Dezember 2016 steht.
Die Bundespolitik hat es Amri aber auch einfach gemacht. Am 04. September 2015 erklärte Merkel aufgrund des Migrantenandrangs an den deutschen Grenzen medienwirksam, dass man niemanden zurücksende. Im Zuge des darauf folgenden Ansturms von Migranten aus allen Herren Ländern waren die Behörden und Institutionen hoffnungslos überfordert. So gelang es Amri, sich mindestens 14(!) verschiedene Identitäten zuzulegen und immer wieder an anderen Orten im Bundesgebiet aufzutauchen.
Zu schlechter Letzt ergänzten Manipulationen in den über Amri erstellten Unterlagen dann auch noch die ungezählten Versäumnisse. Diese Vorgänge will jetzt der Berliner Senat aufarbeiten. Dass bei diesen Untersuchungen auch die Verantwortung der Politik aufgearbeitet wird (wer hat wann welche Order an die Sicherheitsorgane erlassen?), darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
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