Berliner Polizei soll judenfeindliche Angriffe nicht mehr detailliert melden
Berliner Polizei soll judenfeindliche Angriffe nicht mehr detailliert melden
Datum: 18.05.2022 - 12:08 Uhr
Für Opfer von Straftaten gibt es verschiedene Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Die bekannteste dieser Organisationen ist vermutlich der »weiße Ring«, der vor mehr als 45 Jahren von dem bekanntesten deutschen Fernsehfahnder Eduard Zimmermann ins Leben gerufen wurde. Neben allgemein tätigen Opferhilfe-Einrichtungen gibt es selbstverständlich auch ganz spezifische Hilfsdienste, die sich primär einer bestimmten Opfergruppe widmen.
In Berlin gibt es zum Beispiel das schwule Anti-Gewalt-Projekt Maneo, die Beratungsstelle für Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt Reachout und die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias). Sie alle wurden bisher von den Ermittlungsbehörden bei einer für ihren Aufgabenbereich relevanten Straftat informiert, damit sie den Opfern Unterstützung zukommen lassen können.
Das hat die Polizeiführung in Berlin in Person des Datenschutzbeauftragten der Berliner Straverfolgungsbehörden ab sofort weitestgehend untersagt. Es dürfte zwar grundsätzlich noch informiert werden, aber in den weitergegebenen Informationen dürfen weder die Tat beschrieben, noch der Ort, etwa die Straße, die Tatzeit oder das Alter der Beteiligten benannt werden.
In einem Beitrag der Berliner Zeitung (hinter Bezahlschranke) heißt es dazu: »Jeder Perssonenbezug müsse verhindert werden. Der Personenbezug umfasst alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen. Jede Schilderung menschlichen Verhaltens oder menschlicher Eigenschaften hat danach Personenbezug. Die Beschreibung eines Tatgeschehens hat daher Personenbezug.«
Vor allem die Zahl der antisemitisch motivierten Straftaten hat in Berlin in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Dieser Antisemitsimus ist nahezu ausschließlich importiert, verursacht durch die ungehemmte Zuwanderung an durch den Koran sozialisierter Menschen aus arabischen Staaten. Mit dieser Entscheidung erschwert der Berliner Senat die Aufklärungs- und Präventionsarbeit jener Hilfsdienste enorm. Es hat den Anschein, als wolle man seitens des Senats den Opferschutz massiv erschweren und setze den Täterschutz höherwertig an.
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