Berliner Innensenator Geisel (SPD) gewährt gewaltbereiten Linksextremisten freie Hand
Berliner Innensenator Geisel (SPD) gewährt gewaltbereiten Linksextremisten freie Hand
Datum: 29.04.2019 - 13:01 Uhr
Dei Gesetzeslage ist klar: gemäß des Berliner Versammlungsgesetz müssen Demonstrationen angemeldet werden. Wer zu einer öffentlichen Versammlung oder zu einem Aufzug öffentlich einlädt, muß als Veranstalter in der Einladung seinen Namen angeben. Ein Verstoß gegen diese Regelungen gilt als Straftat. So sieht es das Gesetz vor.
Doch für das gewaltbereite linksextreme Spektrum ist der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) nur zu gerne bereit, das Gesetz zu beugen und zu brechen. Denn obwohl öffentlich zu der Demonstration ohne die erforderliche Namensnennung aufgerufen wurde, also ein Gesetz gebrochen wurde, weist Geisel die Polizei zur Untätigkeit an.
Der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, versuchte, diese Tatsache gegenüber der Berliner Morgenpost positiv zu verkaufen: »Wir halten an der Strategie der Vorjahre fest und werden die Demonstranten laufen lassen.« Das war auch in den vergangenen zwei Jahren der Fall. Geisel hatte diese Untätigkeit in den Vorjahren damit begründet, dass ein Einschreiten seiner Ansicht nach bei einer Abwägung des Rechts auf Versammlungsfreiheit gemäß des Grundgesetzes und den Vorschriften des Versammlungsgesetzes unverhältnismäßig gewesen wäre.
In der Vergangenheit kam es bei den »Kundgebungen« des linksextremen Spektrums in Berlin rund um den 01. Mai immer wieder zu schweren Ausschreitungen und Straßenkämpfen mit der Polizei. Auch vor dem jetzigen 01. Mai geht die Polizei wieder von Gewalt aus: »Mit einem gefährdenden Ereignis in Form spontaner Aktionen einzelner Personen ausgehend von der Versammlung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen«, heißt es dazu in dem Bericht. Bis zu 6.000 Einsatzkräfte wird die Berliner Polizei an diesem Tag aufbieten.
Die Opposition im Abgeordnetenhaus zeigt sich empört über Geisels Entscheidung. CDU-Fraktionschef Dregger forderte eine Auflösung der Versammlung und eine konsequente Strafverfolgung derer, die zur Teilnahme an einem unangemeldeten Aufzug aufrufen. Der innenpolitische Sprecher der AfD, Karsten Woldeit, moniert, dass es nicht sein könne, dass die extremistische Linke bestimme, »was in dieser Stadt Recht oder Unrecht ist«. FDP-Innenexperte Marcel Luthe verwies darauf, dass die Durchführung einer nicht angemeldeten Demonstration eine Straftat sei, zu derren Verhütung oder Verfolgung die Polizei angehalten sei. Anderslautende Anweisungen seien rechtswidrig und würden zeigen, »dass der Innensenator Recht nur da anwenden lässt, wo es ihm passt«.
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