Berlin versucht sich wieder an Demonstrationsverboten

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Berlin versucht sich wieder an Demonstrationsverboten
Datum: 20.05.2021 - 10:50 Uhr

Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersammlG). Für die Durchführung der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig. Das sind die elementaren Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, welches auch in Berlin Gültigkeit hat.

Dennoch versucht der Rot-Rot-Grüne Senat in Berlin, dieses Grundrecht wieder einmal zu brechen: er hat gleich mehrere der für das kommende Pfingstwochenende angemeldeten Demonstrationen verbieten zu lassen versucht. Dabei beruft man sich auf § 15 Versammlungsgesetz (Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.)

Aber: in Absatz 2 dieses Paragraphen wird eindeutig definiert, unter welchen ganz besonderen Umständen ein solches Verbot ausgesprochen werden darf. Doch die angemeldeten Demonstrationen finden weder an einem Ort statt, der »der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert« (Satz 1) noch ist »nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen (...), dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.«

Die Kritiker an Merkels fehlerhaften Corona-Politik sollen mit diesem durchschaubaren Manöver mundtot gemacht werden, die Opposition gegen die Regierung soll aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Mit den vom Senat angeführten Begründungen lassen auch Diktaturen wie in Weißrussland Demonstrationen und Kundgebungen verbieten.

Innensenator Geisel hatte bereits einmal versucht, eine Demonstration verbieten zu lassen - und ist gerichtlich auf allen Ebenen grandios gescheitert. Nun sind wieder die Richter gefragt. Es bleibt abzuwarten, ob sie wieder auf Recht und Gesetz erkennen und die Verbote aufheben oder ob sie sich den Wünschen und Vorgaben der Regierung unterwerfen.

Sven von Storch

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