Berlin muss abgelehnter Bewerberin mit Kopftuch Entschädigung zahlen
Berlin muss abgelehnter Bewerberin mit Kopftuch Entschädigung zahlen
Datum: 27.06.2017 - 09:42 Uhr
Einige Berliner Landesbehörden sehen sich derzeit einer Klagewelle abgelehnter Bewerber ausgesetzt. Im Bereich des Lehramts häufen sich derzeit die Klagen abgelehnter muslimischer Bewerberinnen. Sie seien abgelehnt worden, so lautet der Vorwurf, weil sie Kopftuch trügen. Gegen diese Entscheidung zogen sie vor Gericht und konnten Erfolge verzeichnen.
Mit einer der Bewerberinnen konnte bereits eine Einigung in einer Güteverhandlung erzielt werden. Das Land Berlin zahlt eine »Entschädigung« in Höhe von fast 7.000 Euro. Mit der zweiten Bewerberin stehen die Verhandlungen noch aus. Es ist aber davon auszugehen, dass auch sie dem Land Berlin in die Tasche greifen wird. Denn erst im Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Gerichtsverfahren zu Gunsten einer weiteren abgelehnten muslimischen Bewerberin entschieden und ihr fast 9.000 Euro Entschädigungssumme zugestanden.
Das Berliner Neutralitätsgesetz sieht vor, dass Lehrkräfte an staatlichen Schulen keine religiösen Symbole tragen dürfen. Das muslimische Kopftuch wird sowohl von der Mehrheit der Menschen in diesem Land wie auch von den Berliner Behörden als ein religiöses Symbol interpretiert. Die Gerichte aber knicken vor der Islamisierung des Landes ein.
Einen Sieg auf dem Gefechtsfeld der Verwaltungsklage konnte hingegen aktuell die Landespolizei verzeichnen. Sie hatte eine Bewerberin abgelehnt, weil sie die erforderliche Mindestgröße deutlich unterschritt. Die Frau hatte sich für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben, wurde jedoch abgelehnt, weil sie die Mindestgröße von 160 cm um sechst Zentimeter verpasst hatte. Sie klagte gegen den Entscheid, stelle dieser doch ihrer Ansicht nach eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.
Aktuell konnte sie keinen Erfolg erringen; derweil aber wird hinter den Kulissen über einen Abschaffung der Mindestgrößenanforderung diskutiert. Und auch die Bewerberin will sich noch nicht final geschlagen geben. Sie hat bereits die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.
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