Belgien will Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen
Belgien will Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen
Datum: 04.05.2018 - 08:27 Uhr
Noch gelten in Belgien diverse Fristenregelungen bei Schwangerschaftsabbrüchen. Zahlreiche belgische Frauen, die sich gegen das Austragen eines Kindes entscheiden, sind in der Vergangenheit daher oftmals über die offene Grenze in die Niederlande gefahren, um dort den Eingriff auch außerhalb dieser Fristen vornehmen lassen zu können. Diesem von belgischen Politikern als »Abtreibungstourismus« bezeichnete kleine Grenzverkehr soll nun ausgebremst werden.
Wie es in einem Bericht im »Domradio« heißt, spielen belgische Politiker mit dem Gedanken, die Fristen für Schwangerschaftsabbrüche in Belgien bis zur 20. Schwangerschaftswoche auszudehnen (derzeit gilt diese Firstenregelung bis zur 14. Woche). In den Niederlanden gilt diese Fristenregelung sogar bis zur 22. Schwangerschaftswoche.
Das Zeitfenster zwischen dem ersten Arztbesuch und dem Eingriff soll von derzeit fünf Tage auf nur noch zwei Tage reduziert werden. Die Zeit für ein intensives Überdenken der Entscheidung, die Bedeutung und Folgen (körperlich und seelisch) eines solchen operativen Eingriffs, soll also nach dem Wunsch einiger belgischer Politiker drastisch verkürzt werden.
Selbst die katholische Kirche in Belgien weicht von dem klaren Bekenntnis zum Schutz des ungeborenen Lebens ab. Zwar lehnt man weiterhin Abtreibungen ab; man erlaubt jedoch einen medizinischen Eingriff zum Schutz der Mutter, der laut Glaubenskongregation »als Nebeneffekt den Tod des Kindes zur Folge haben kann.«
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment