Bei Taschendiebstählen wird grundsätzlich nicht mehr ermittelt
Bei Taschendiebstählen wird grundsätzlich nicht mehr ermittelt
Datum: 17.10.2016 - 12:51 Uhr
Vor einigen Jahren wurde seitens der damaligen Polizeiführung angeordnet, dass Fahraddiebstähle wegen der geringen Polizeistärke und der damit verbundenen eringen Aussicht auf Ermittlung der Täter von einer Verfolgung ausgenommen werden. Aktuell hat der jetzige Berliner Polizeipräsident mit der identischen Begründung die Verfolgung von Taschendiebstählen quasi ausgesetzt. Die Polizei der Hauptstadt sei nicht in der Lage, die hohe Anzahl von Straftaten dieses Typs effektiv zu verfolgen. In 2015 wurden mehr als 40.000 Fälle registriert, ein Anstieg von rund 25 Prozent gegenüber 2014.
Damit erhöht sich die Anzahl der nicht mehr strafverfolgten Taten auf insgesamt vier. Bereits zuvor wurde und wird von einer Ahndung bei Betrug (über 105.000 Fälle in 2015), Sachbeschädigung (knapp 42.000 Fälle in 2015) und wie bereits erwähnt bei Fahraddiebstählen (rund 32.000 Fälle in 2015) abgesehen. Faktisch wurden somit rund 219.000 Straftaten in Berlin begangen, die polizeilich nicht verfolgt werden.
Die Zahlen entstammen der »Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2015«.
Anstatt also die Polizei- und Sicherheitskräfte in Berlin aufzustocken respektive zu erhöhen, werden mehr und mehr Delikte von der Strafverfolgung ausgenommen. Damit, so gibt ein Beamter ganz offen zu, würden Aussagen wie »eine Anzeige lohnt eh nicht« oder »den Täter findet die Polizei sowieso nicht« leider bestätigt.
Der Anstieg im Bereich des Taschendiebstahls steht laut Ermittlungsberichten ursächlich mit dem Zuzug der organisierten Banden insbesondere aus Südosteuropa im Zusammenhang. Etwa ein Drittel der Täter kommt der Statistik zufolge aus Rumänien, wo organisierte Taschendiebbanden ihren Sitz haben.
Quelle 1: http://www.sueddeutsche.de/panorama/berlin-schnapp-und-weg-1.3207630
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