BAMF lässt Einreise trotz gefälschter Dokumente zu
BAMF lässt Einreise trotz gefälschter Dokumente zu
Datum: 10.10.2016 - 07:17 Uhr
Im ersten Halbjahr 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt knapp 220.000 Führerscheine, Geburtsurkunden, Pässe und sonstige Ausweisdokumente von Asylsuchenden geprüft. Bei über einem Prozent der Fälle wurden schwere Manipulationen festgestellt. Derartige Manipulationen erfüllen einerseits den Straftatbestand der Urkundenfälschung, andererseits aber sollten derartige Manipulationen auch laut Asylgesetz zur Ablehnung des Asylantrags führen.
Einem Bericht der »Welt am Sonntag« zufolge jedoch hat das BAMF weder diese Fälle zur Anzeige gebracht noch bei den betreffenden Personen die laut Asylgesetz notwendige rechtliche Konsequenz gezogen. Warum hier seitens des BAMF zahlreiche Fälle von Strafvereitelung begangen wurden respektive andere rechtsrelevante Vorschriften nicht berücksichtigt wurden, konnte oder wollte niemand seitens der Behörde beantworten.
MIchael Böhl, Vizevorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), fordert, dass die Mitarbeiter des BAMF zukünftig jedes gefälschte Dokument zur Anzeige bringen. »Es kann nicht die Aufgabe des BAMF sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht«, so Böhl. Weiterhin müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteile verschaffe. Außerdem können mit diesen gefälschten Dokumenten unter anderem Bankkonten eröffnet werden, um zum Beispiel Terrororganisationen wie Al-Kaida oder den Islamischen Staat zu unterstützen. Deshalb, so Böhl, sollen auch die Mitarbeiter des BAMF dazu verpflichtet werden, Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Auch wenn das Asylrecht vorsieht, dass ein mit Vorlage manipulierter Unterlagen gestellter Asylantrag als »offensichtlich unbegründet« abzulehnen ist, so erfolgt eine solche Ablehnung nicht automatisch.
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