Auslieferungsvorwurf Rebellion von vornherein unzulässig

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Auslieferungsvorwurf Rebellion von vornherein unzulässig
Datum: 06.04.2018 - 09:57 Uhr

Carles Puigdemont, der ehemalige Regionalchef Kataloniens, kann bereits heute auf freien Fuß kommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat zwar gegen ihn einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, diesen aber unter Auflagen ausgesetzt. Darüber hinaus hat es den erlassenen Haftbefehl deutlich eingeschränkt. So findet sich der von der spanischen Zentralregierung geforderte Tatbestand der Rebellion in dem Haftbefehl nicht wieder. Die Auslieferung hinsichtlich des Vorwurfs der »Rebellion« habe sich von vornherein als unzulässig erwiesen, so die Begründung des Gerichts.

Im deutschen Strafrecht findet sich ein solcher Tatbestand nicht wider. Am ehesten vergleichbar ist nach deutschem Recht der Tatbestand des Hochverrats. Doch zur Erfüllung dieser Merkmale fehlten eindeutig die Beweise. Denn Puigdemonts angebliches Zutun an den Unruhen in Katalonien habe nicht ausgereicht, um den Willen der spanischen Verfassungsorgane zu beugen, so das OLG.

Puigdemont muss als Auflage eine kaution in Höhe von 75.000 Euro hinterlegen, darf Deutschland nicht verlassen, muss jeden Wechsel des Wohnorts ankündigen, sich einmal in der Woche bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts zu folgen.

Der von der spanischen Zentralregierung respektive der spanischen Staatsanwaltschaft erlassene europäische Haftbefehl ist durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig in vielen Aspekten deutlich entschärft worden. Puigdemont wird sich, wenn überhaupt, lediglich noch wegen des Vorwurfs der Korruption zu verantworten haben. Dadurch hat sich auch das zu erwartende Strafmaß für ihn deutlich reduziert.

Sven von Storch

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