Ausgangssperren in Deutschland immer wahrscheinlicher

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Ausgangssperren in Deutschland immer wahrscheinlicher
Datum: 20.03.2020 - 08:56 Uhr

In der Stadt Freiburg im Breisgau wurde sie bereits verhängt wie auch in einigen Landkreisen in Bayern: die Ausgangssperre. Das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit (Freizügigkeit) gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes wird damit eingeschränkt. Es ist das erste Mal nach dem Zweiten Weltkrieg, dass dieses Grundrecht derart massiv eingeschränkt wird. Doch es kommt noch weitaus schlimmer. Offensichtlich nämlich gibt es in diesem Land jede Menge Menschen, die es an der nötigen Einsicht für den Ernst der Lage vermissen lassen. Statt sich an den Empfehlungen zu orientieren und sich im Umgang miteinander ein wenig zu mäßigen, daheim zu bleiben und etwas mehr Abstand als üblich zueinander zu halten, trifft man sich extra zu gemeinsamen Partys, legt daheim einen Toilettenpapiervorrat an, der bis Weihnachten 2024 ausreicht oder macht sich einen saudummen Spaß daraus, so zu tun, als würde man ältere Menschen gezielt anniesen.

Witzig ist das alles nicht. Weil es aber augenscheinlich ist, dass mit den Appellen an den gesunden Menschenverstand viele Leute nicht erreicht werden, droht eine bundesweite Ausgangssperre. Am Wochenende will der Krisenstab der Merkel-Regierung darüber beraten. Ein solcher Schritt wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig. Selbst in den Hochzeiten des roten Terrors durch die RAF gab es lediglich ausgedehnte Personenkontrollen; vor einer Ausgangssperre jedoch schreckte sogar der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt zurück.

Es wäre eine Zäsur in diesem Land und die wirtschaftlichen Folgen sind noch gar nicht abzusehen. Auch für die Menschen hierzulande wäre es ein tiefer Einschnitt in ihr tägliches Leben. Sie dürfen ihre Wohnung nur noch für Arztbesuche oder dringende Erledigungen verlassen. Ansonsten heißt es »Stubenarrest«. Ein Verstoß gegen eine Ausgangssperre ist kein Bagatelldelikt. Es droht eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren.

Sven von Storch

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