Ausgangssperren, Beschränkungen bei Feiern, Alkoholverbote, Maskenpflicht

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Ausgangssperren, Beschränkungen bei Feiern, Alkoholverbote, Maskenpflicht
Datum: 15.10.2020 - 09:21 Uhr

Demnächst droht dem ganzen Land, dass abends um 23.00 Uhr die Bügersteige hochgeklappt werden. Nach einem gemeinsamen Beschluss Merkels mit den Regierungschefs der 16 Bundesländer wird bundesweit in den Gebieten eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr für Bars und Kneipen eingeführt, in denen die Zahl von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern (»Inzidenz«) innerhalb einer Woche überschritten wird. Bei einer Inzidenz 50/100.000 soll diese Sperrstunde verbindlich und generell für die gesamte betroffene Region inklusive sämtlicher Geschäfte gelten; einzige Ausnahme bleiben der Notdienst von Apotheken und Tankstellen, die aber in der Sperrzeit keinen Alkohol verkaufen dürfen.

Der Maskenzwang wird ausgedehnt und definitiv bußgeldbewehrt. Wer sich der MNS-Unterwerfung verweigert, dem wird von der Obrigkeit in den Geldbeutel gegriffen. Wie tief dieser Griff sein wird, darauf konnte man sich bei der Konferenz allerdings bisher nicht eignen. Der Oberbayer Söder möchte die Bürger nur zu gerne mit 250 Euro zur Kasse bitten, konnte sich bislang aber nicht auf Bundesebene durchsetzen.

Gefeiert werden darf nur noch in sehr begrenzten Umfang und abhängig von der Inzidenz. Bei 35/100.000 dürfen maximal 25 Personen teilnehmen, bei 50/100.000 sogar nur noch maximal 10 Personen aus maximal zwei Haushalten. Eine türkische Großhochzeit sorgte in Hamm für eine Infektionswelle, in Bielfeld war ein tamilisches Familienfest für eine Infektionswelle verantwortlich.

Das Beherberungsverbot bleibt umstritten, man konnte sich nicht auf eine einheitliche Linie festlegen. Dennoch beharrte Merkel darauf, die Menschen im Land dazu aufzurufen, auf nicht notwendige Reisen in Risikogebieten und aus Hotspots heraus zu verzichten. Allerdings hat man in der Konferenz nicht näher definiert, was »notwendige Reisen« sind.

Sven von Storch

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