Aus temporären Flüchtlingen werden Einwanderer

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Aus temporären Flüchtlingen werden Einwanderer
Datum: 27.10.2017 - 08:38 Uhr

Es ist unbestritten, dass der Bürgerkrieg in Syrien bisher viele Opfer gefordert hat. Auch die massiven Greueltaten des Terrornetzwerks IS/DAESH im Irak und Syrien hat viele Menschen aus ihrer Heimatregion vertrieben. Vor allem den Christen und Jesiden, die insbesondere von den Terroristen des IS gejagt, gemordet, vergewaltigt und versklavt wurden, war Flüchtlingsschutz zu gewähren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft bei derartigen Schutzanträgen die Vorlage von Gründen und entscheidet über Annahme respektive Ablehnung des Antrags. Nach einer Frist von drei Jahren soll das BAMF theoretisch ein weiteres Mal prüfen, ob diese Fluchtgründe noch immer vorliegen. Theoretisch.

Praktisch aber findet eine solche Prüfung so gut wie gar nicht statt. Das BAMF ist unterbesetzt und noch immer mit der Aufarbeitung der Ereignisse aus dem Herbst 2015 beschäftigt. Die Prüfung und der Widerruf des Flüchtlingsschutzes wäre ein zusätzlicher Amtsakt, für den schlicht und ergreifend die personellen Ressourcen fehlen. Daraus resultiert seit dem »Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung«, welches zum 01. August 2015, also einen Monat vor der Flüchtlingskrise, eingeführt wurde, dass nach Ablauf der dreijährigen Frist bei keiner erneuten Prüfung aus einem »Flüchtling« mit temporären Schutz automatisch ein »Einwanderer« mit Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird.

Je mehr die Mitarbeiter des BAMF also mit aktuellen Asylanträgen, Widersprüchen und sonstigen Verfahren beschäftigt werden, um so weniger können sie Fristen prüfen und einhalten. Und sobald die Fristen verstrichen sind, ist das Thema durch.

Sven von Storch

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