Aus für die Linksaußen-Fraktion im Bundestag

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Aus für die Linksaußen-Fraktion im Bundestag
Datum: 15.11.2023 - 10:58 Uhr

Fraktionen im Bundestag sind die zentralen Handlungseinheiten. Ihren umfangreichen Rechte und Pflichten finden sich im Abgeordnetengesetz wieder. Vor allem aber gibt es jede Menge Geld für die Fraktionen, damit die Abgeordneten die anfallende Arbeit auf angestellte Fraktionsmitarbeiter delegieren können. Etwa 120 Millionen Euro gehen so jedes Jahr aus dem Bundeshaushalt an die Bundestagsfraktionen: je größer die Fraktion, desto mehr Geld wird eingestrichen. Das meiste Geld geht aktuell an die Unions-Fraktion aus CDU und CSU.

Von diesem Geldhahn wird die (noch) existierende Fraktion der mehrfach umbenannten SED demnächst abgeschnitten sein. Nach dem Ausstieg von Wagenknecht und ihrer Truppe unterschreiten die politischen Linksaußen die für diese Legislatur zur Bildung einer Bundestagsfraktion vorgeschriebene Mindestgröße von 37 Abgeordneten. Nun bemühen sich die verbliebenen Abgeordneten der Linksaußen um den Status einer »Gruppe«. Aber: ob diese Gruppe zustande kommt, liegt nicht bei den Abgeordneten der Partei selbst, sondern über den Zusammenschluss zu Gruppen entscheidet der Bundestag, um genau zu sein der Ältestenrat.

Eine Gruppe im Bundestag erhält - im Gegensatz zur Fraktion - keine Mittel aus dem Bundeshaushalt. Auch die einer Gruppe zustehenden Rechte, wie zum Beispiel die Teilnahme an Ausschüssen, sind deutlich geringer als bei einer Fraktion. Für Bartsch und seine Genossen heißt das, dass sie jetzt selber die parlamentarische Arbeit erledigen müssen.

Und es könnte noch viel schlimmer kommen: noch stehen weder Art und Umfang oder Termin zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin fest. Sollten die Linksaußen da eines der beiden gewonnenen Direktmandate verlieren, dann fliegen sie komplett aus dem Parlament; ganz unabhängig, ob sie zuvor noch Fraktion oder Gruppe tätig war. Und die Wagenknecht-Truppe fliegt direkt mit.

Sven von Storch

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