Aufspannen einer israelischen Fahne wird in Wien strafrechtlich verfolgt

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Aufspannen einer israelischen Fahne wird in Wien strafrechtlich verfolgt
Datum: 11.01.2018 - 11:19 Uhr

Weil ein Teilnehmer im Umfeld einer Demonstration gegen die von Trump verkündeten Entscheidung über die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels eine israelische Fahne gut sichtbar aufgespannt hat, ist gegen ihn eine Strafverfügung über 100 Euro ergangen. Er habe mit dem Aufspannen dieser Fahne, so die Begründung, »erheblichen Unmut und Provokationen unter den anwesenden palästinensischen Protestanten erzeugt«. Somit habe er gegen §81 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes verstoßen, heißt es in der Verfügung. Durch das beschriebene Verhalten habe er »in besonders rücksichtloser Weise die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestört«. Statt der Geldstrafe von 100 Euro kann auch eine zweitägige Erzwingungshaft angeordnet werden.

Das Verbrennen israelischer Fahnen wird nicht belangt; die Bezeichnung aller Israelis und Juden als Kindermörder wird als freie Meinungsäußerung bewertet; antisemitische Hetze durch Muslime in Wort, Bild und Tat wird relativiert, abgeschwächt, verteidigt. Durch die Medien geistert wieder das Bild des bösen Juden mit Hakennase, fliehender Stirn und tiefliegenden Augen. Muslime weltweit stacheln zu dieser Hetze auf und bedienen sich dabei Bildern, auch hier in Mitteleuropa, die so ganz neu nicht sind. Teilweise werden Vorlagen verwendet, die vor rund 80 Jahren schon einmal sehr weit verbreitet waren. Doch all das wird toleriert und akzeptiert.

Wenn aber jemand als Zeichen der Solidarität mit Israel eine Flagge des Landes aufspannt, dann verletzt er in rücksichtloser Weise die öffentliche Ordnung. Sagt zumindest die Landespolizeidirektion in Wien. O tempora! O mores!

Sven von Storch

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