Auch Bundeswahlleiter überdenkt Einspruch gegen Berlin-Wahl

Veröffentlicht:

Auch Bundeswahlleiter überdenkt Einspruch gegen Berlin-Wahl
Datum: 18.10.2021 - 13:20 Uhr

Die Serie von Pleiten, Pech, Pannen und überbordendem Chaos bei der Wahl am 26. September in Berlin ist in der Zwischenzeit so bekannt wie die gleich lange Liste an Versagen beim Bau des Flughafens. Der rot-rot-grüne Senat - und hier insbesondere der für die Durchführung von Wahlen verantwortliche Innensenator Geisel (SPD) hat sein Unvermögen nachdrücklich unter Beweis gestellt. Als »Entschuldigung« wird immer wieder versucht, den gleichzeitig stattgefunden habenden Marathon-Lauf zu bemühen. Diese Veranstaltung steht in der Vernatwortung des Sportsenators. Und der heißt - Überraschung! - Geisel und ist mit dem Innensenator identisch.

Die Landeswahlleiterin Michaelis wurde nach Bekanntwerden des Chaos beurlaubt, eine Art Bauernopfer, damit sich die politischen Verantwortungsträger offensichtlich aus ihrer eigenen Verantwortung drücken können. Allerdings hatte Michaelis wenig Interesse daran, als einzig Schuldige aus dieser Geschichte herauszugehen und ihrerseits bereits juristische Mittel gegen die Wahl angekündigt.

Nun springt der Bundeswahlleiter Georg Thiel ihr zur Seite. Er selbst erwägt, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in einzelnen Wahlkreisen in Berlin einzulegen, heißt es in einem Beitrag der Berliner Zeitung vom Freitag. Thiel wolle seine Schritte in den kommenden Tagen »weiter eingehend« und sparte nicht mit deutlicher Kritik an den Organisatoren.

»Das deutsche Wahlsystem stellt sich eine andere Qualität vor, als sie hier in Berlin am 26. September aufgetreten ist« wird er in dem Beitrag zitiert. Sämtliche Vorfälle, so Thiel, seien überwiegend auf vermeidbare organisatorische Mängel zurückzuführen. Vorkommnisse wie wegen fehlender Stimmzettel geschlossene Wahllokale während der Wahlzeit, Wartezeiten von zwei und mehr Stunden für Wählerinnen und Wähler seien allgemein »nicht akzeptabel und für eine Bundeshauptstadt und für ein deutsches Wahlsystem erst recht nicht«, sagte Thiel.

Momentan stehen alle Wahlergebnisse in Berlin auf dem Prüfstand, also sowohl das Ergebnis der Bundestagswahl wie auch das der Wahl zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und das des Volksentscheids. Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind und es keinerlei Neuwahlen gibt, sind die Ergebnisse verbindlich. Bis dahin herrscht ein Schwebezustand, den der rot-rot-grüne Senat in Berlin zu verantworten hat.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.