ARD, ZDF und DLF rufen Bundesverfassungsgericht an
ARD, ZDF und DLF rufen Bundesverfassungsgericht an
Datum: 09.12.2020 - 09:31 Uhr
Hin und wieder blitzen in diesem Land noch die letzten Restbestände der funktionierenden Demokratie auf. Das führt dann in der Regel zu großer Verwunderung bei denen, die komplett auf die Linie des politischen Mainstreams eingeschwenkt sind und völlig unreflektiert dieser Linie folgen. Ein solches Verhalten hat in Deutschland - leider - Tradition, wie die Geschichte mehrfach bewiesen hat.
Ein solcher Rest von funktionierender Demokratie zeigte sich aktuell bei der von den Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geforderten Erhöhung der vom Bürger zu leistenden Zwangsabgabe, euphemistisch Rundfunksbeitrag genannt. Dass diese Erhöhung mit dem sich nähernden Jahreswechsel kommen wird, war für Tom Buhrow vom WDR und seinen zahlreichen Kollegen auf den Intendantenposten in trockenen Tüchern. Die Kassen würden weiter reichlich klingeln, war man sich bei Buhrow und Co. sicher, die fetten Bezüge blieben gesichert und auch das üppige Ruhegeld würde weiter fließen. Eine saubere, abgekartete Sache.
Pech für Buhrow, dass ausgerechnet bei dieser geplanten Zwangsabgabenerhöhung ein paar wenige Altparteienpolitiker ausgeschert haben und sich auf ihre Aufgabe als Demokraten besonnen haben. Sie bremsten die GEZ-Erhöhung im Rahmen der von ihnen übernommenen Pflichten als Vertreter des Volkes aus. Ganz im Einklang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den in Deutschland geltenden Gesetzes.
Davon wurden die Vertreter von ARD, ZDF und Deutschlandfunk dermaßen überrascht, dass sie nun den Weg vors Bundesverfassungsgericht einschlagen wollen. Man argumentiert, man »könne das Gericht anrufen, weil nach der Rechtsprechung der Karlsruher Richter ein Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung« bestünde. Ein bisschen Verärgerung darüber, dass ein paar Altpolitiker aus der vorgegebenen Reihe tanzten, wird wohl auch dabei sein.
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