Arabische Großfamilie von Gericht in Märsta (Schweden) zu Gefängnisstrafe verurteilt

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Arabische Großfamilie von Gericht in Märsta (Schweden) zu Gefängnisstrafe verurteilt
Datum: 21.12.2021 - 12:18 Uhr

Arabische Großfamilien sind nicht nur in Deutschland bekannt und berüchtigt für ihr Defizit bezüglich ihres Unrechtsbewusstseins. Während hierzulande aber bestenfallls mit Samthanschuhen gegen jene kriminellen Clans vorgegangen wird, hat jetzt ein Gericht in Märsta (Schweden) alle Familienmitglieder einer aus Jordanien stammenden arabischen Großfamilie zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Das Gericht in Märsta (etwa 30 Kilometer nördlich von Stockholm) sah es als erwiesen an, dass sich jedes Familienmitglied samt und sonders an einem groß angelegten Betrug beteiligt habe, durch den dem schwedischen Staat - und somit dem Steuerzahler - ein Schaden von 17 Millionen schwedischen Kronen (umgerechnet fast zwei Millionen Euro) entstanden ist.

Das Familienoberhaupt, ein mittlerweile 68-jähriger Mann, wird nun zusammen mit mehreren Familienmitgliedern wegen eines schweren Leistungsverstoßes bezüglich gezahlter Hilfeleistungen verurteilt. Zwei Assistenten des Mannes werden wegen Geldwäscherei verurteilt.

Bereits 2001 wurde dem Mann erstmals Hilfeleistung für seine angebliche Kinderlähmung zugesprochen, doch die ersten zehn Jahre sind verjährt. Im Zeitraum von 2011 bis 2020, den die Staatsanwaltschaft abdeckte, hatte der Mann einen geschätzten Hilfebedarf von bis zu mehr als 20 Stunden pro Tag. Er hat erklärt, dass er im Grunde bei allem Hilfe braucht und nicht einmal seine Arme heben kann.

Zwei Söhne der Familie gründeten Assistenzfirmen und beschäftigten drei weitere Brüder, zwei Schwestern und auch die Mutter als »persönliche Assistenten« für den Vater. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann regelmäßig ohne Assistenten ins Ausland reiste. Die Ermittler konnten anhand von Kontoauszügen und Fluginformationen nachweisen, dass er sich für längere Zeit in Jordanien aufgehalten hatte und dass auch für diese Zeiten Hilfeleistungen gemeldet wurden, obwohl Kontoauszüge und Standortangaben aus der Bank-ID der Assistenten die Abwesenheit belegen.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes wurde eine schwarze Aktentasche gefunden, in der sich der geheime jordanische Pass des Mannes befand. Mit Hilfe von Passstempeln konnte eine Vielzahl von Aufenthalten im arabischen Land von 2015 bis 2019 bestätigt werden. Dabei handelte es sich oft um wiederholte Reisen im selben Jahr sowie um mehrmonatige Aufenthalte.

Das Portfolio umfasste auch den jordanischen Führerschein des Mannes, Kontoinformationen für zwei Bankkonten in Jordanien, 250.000 SEK in fünfhundert Scheinen, 2.400 jordanische Dinar und ein Rechtsdokument, das die Stornierung eines Restaurantverkaufs in Jordanien regelt – wo der Mann als Händler registriert ist.

Die von dem 68-Jährigen eingestellten Assistenten sind bei einer Assistenzfirma angestellt, die dem einen Sohn des 68-Jährigen gehört. Zwei weitere Söhne sind ebenfalls im Unternehmen tätig.

Der 68-Jährige ist nun schuldig gesprochen worden, unter anderem falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand und seiner Hilfebedürftigkeit gemacht zu haben. Die drei Söhne werden wegen Beteiligung an mehreren Zahlungen und die Ehefrau wegen Beihilfe verurteilt. Alle werden zu drei bis vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei der Assistenten des Mannes werden wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe auf Bewährung bzw. gemeinnütziger Arbeit verurteilt. 

Die Familienangehörigen haben die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten und können daher nach geltendem Recht nicht abgeschoben werden.

Sven von Storch

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