Angeblich 13-jähriger Afghane blieb nach Missbrauch eines Kindes auf freiem Fuß
Angeblich 13-jähriger Afghane blieb nach Missbrauch eines Kindes auf freiem Fuß
Datum: 22.01.2018 - 08:54 Uhr
Ein bei einer deutschen Gastfamilie untergebrachter angeblich 13-jähriger »Flüchtling« aus Afghanistan hat im Sommer des letzten Jahres offensichtlich die 4-jährige Tochter seiner Gastfamilie sexuell missbraucht. Ein Landsmann »durfte« zuschauen, legte aber selbst nicht Hand an. Zu einem Strafverfahren kam es damals nicht, weil die Staatsanwaltschaft auf eine Altersfeststellung verzichtete, obwohl das Landeskriminalamt die Altersangaben des mutmaßlichen Täters stark anzweifelte. Jetzt musste das Verfahren eingestellt werden, weil der »Flüchtling« seinem Status alle Ehren machte und vor einer etwaigen doch noch angeordneten Altersfeststellung flüchtete. Er hält sich jetzt in Malmö auf - mit neuem Namen und einem anderen Alter.
Dieses Verbrechen reiht sich in eine lange Serie von Straftaten, begangen von »Flüchtlingen« undefinierten respektive bezweifelten Alters, ein. Die Zahl der »Flüchtlinge«, die bei Personal- und/oder Altersangaben offensichtlich ihre ganz besonders kreative Ader entdeckt haben, ist sehr lang. Doch nach wie vor verweigert sich die Merkel-Regierung einer generellen Altersfeststellung. Und auch die Strafverfolgungsbehörden weigern sich, in ganz konkreten Fällen wie dem eingangs erwähnten, eine solche Altersfeststellung anzuordnen.
So geschieht es immer wieder, dass nach Inaugenscheinnahme längst volljährige Straftäter, die sich als »Flüchtlinge« in Deutschland aufhalten, entweder gar nicht oder nach dem Jugendrecht bestraft werden. Altersprüfungen in anderen europäischen Ländern haben ergeben, dass die Betrugsquote gerade in diesem Bereich eklatant hoch ist. Als einzige Partei in Deutschland fordert die AfD nachdrücklich eine generelle Altersprüfung bei »Flüchtlingen«, Asylbewerbern, »Geflüchteten«, »Schutzsuchenden« oder wie immer man diesen Personenkreis auch nennen will.
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