Ampel-Regierung erfindet unzählige Angriffe gegen Flüchtlinge
Ampel-Regierung erfindet unzählige Angriffe gegen Flüchtlinge
Datum: 05.10.2023 - 09:04 Uhr
Die angeblichen Angriffe auf Asylunterkünfte wurden von Innenministerin Faeser genutzt, um die einwanderungskritische Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu diskriminieren. Auf einer Pressekonferenz im Juni brandmarkte Faeser die Partei als »intellektuelle Brandstifter, die den Boden für Gewalt bereiten«. In Deutschland wurden gleichzeitig heftige Stimmen laut, die sich für ein Verbot der AfD, die in den Umfragen mittlerweile zweitstärkste Partei ist, aussprechen.
Allerdings zeigt die Auswertung der Online-Zeitung Nius, dass es sich bei nur acht der 80 vom Innenministerium für das erste Halbjahr 2023 gemeldeten Fälle »rechtsextremer Angriffe« um direkte Angriffe auf bewohnte Asyleinrichtungen handelte. Und nur ein einziger Fall kann mit einem Tatverdächtigen mit rechten Sympathien in Verbindung gebracht werden. Nius hat mit der örtlichen Polizei und der Staatsanwaltschaft gesprochen, um die Fakten in den einzelnen Fällen zu ermitteln.
Von den acht Angriffen auf bewohnte Asylunterkünfte, die bestätigt werden konnten, gab es in sechs Fällen keinen bekannten Tatverdächtigen. Dennoch wird die gesamte Regierungsführung sogenannten Rechtsextremisten zugeschrieben. Bei fünf der aktuellen Angriffe ging es um das Einschlagen von Fenstern, bei einem um Brandstiftung. Im letzteren Fall handelte es sich bei dem Tatverdächtigen tatsächlich um einen syrischen Staatsbürger, der einen libanesischen Sicherheitsbeamten vor einer Anstalt angriff – der vom Innenministerium aber dennoch als »Rechtsextremist« eingestuft wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei 90 Prozent der von der Regierung identifizierten Fälle um unbewohnte Wohnungen handelte, und nur einer von 80 Fällen war ein bestätigter Angriff auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft mit mutmaßlichen rechten Sympathisanten als Tätern. Dieser einzige Vorfall ereignete sich am 6. Juni in Teterow, als drei betrunkene deutsche Staatsangehörige in einem Gebäude, in dem Asylbewerber untergebracht waren, einen Wachmann angriffen und Feuerwerkskörper zündeten.
Nius hat auch eine Zusammenfassung jedes einzelnen von der Abteilung aufgelisteten Vorfalls erstellt. Bei einem Großteil der Fälle ist kein Tatverdächtiger bekannt, sie wurden aber dennoch als rechtsextremistische Angriffe eingestuft. In anderen Fällen werden fadenscheinige Beweise herangezogen, um Vorfälle als Beispiele für Rechtsextremismus einzustufen, etwa Graffiti an unbewohnten Asylunterkünften und in einem Fall ein deutscher Tatverdächtiger, der angeblich böse Bemerkungen gegenüber einer Person einer anderen Nationalität gemacht hat.
In der Statistik geht es um einen 59-Jährigen, der am 10. Mai bei einer Demonstration in Schleusingen einen Polizisten beleidigte. Und das, obwohl die Stadt zu diesem Zeitpunkt über keine Asylunterkunft und auch sonst keine Verbindung zu Asylbewerbern verfügte.
Als Beispiel für Rechtsextremismus wird auch ein Brand in einem Müllcontainer in Beckum herangezogen, der nach Angaben der örtlichen Polizei »in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft« lag. Die örtlichen Behörden teilen Nius mit, dass es keine »Schäden an Gebäuden oder Personen« gegeben habe und »es immer noch keinen Tatverdächtigen gibt«. Nius stellt fest, dass die Liste des Innenministeriums »ganz falsch und unhaltbar« sei und »ein völlig verzerrtes Bild der Realität vermittelt«.
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