Allen Verfolgten müssen Einreisepapiere ausgestellt werden

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Allen Verfolgten müssen Einreisepapiere ausgestellt werden
Datum: 12.02.2018 - 09:49 Uhr

Dass die EU-Kraten in Brüssel und Straßburg weit weg von der Realität sind, ist in der Zwischenzeit mehr als nur ein offenes Geheimnis. In Deutschland musste jüngst Schulz die Erfahrung machen, dass man nach vielen Jahren in den diversen EU-Gremien durchaus berühmt und berüchtigt sein kann; wenn man dann aber versucht, sich zurück in das wirkliche Leben zu begeben, ist ein Scheitern fast schon vorprogrammiert. 

Diese Regel gilt offenbar nicht minder für diejenigen Menschen, die es sich auf Posten in den verschiedenen Institutionen und Gremien der EU gemütlich gemacht haben. So wie aktuell für den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dem ist nämlich in seiner unendlichen Weisheit eingefallen, dass er in einem Verfahren vor dem EuGH für alle »Verfolgten« eine Ausstellung von Einreisepapieren forderte, mit denen diese dann in einem Land ihrer Wahl Asyl beantragen können. Er berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der EU.

Was ihm dabei vollkommen entgangen ist, ist die Tatsache, dass diese Grundrechtecharta nur und ausschließlich für Menschen gilt, die Bürger eines EU-Landes sind respektive für Nicht-EU-Bürger, die sich bereits legitimiert in einem EU-Mitgliedsland aufhalten. Nur für diese beiden Personenkreise ist diese Charta vorgesehen. 

Die Gefahr, dass diese Forderung durchgedrückt wird, ist immens. Denn der EuGH ist berüchtigt dafür, dass er seine Ideen und Ansichten gegen die nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedsländer durchsetzt. Zur Not auch mit Druck, Gewalt und Androhung von Sanktionen. Demnächst also können sich »Verfolgte« in der Zentralafrikanischen Republik (oder wo auch immer auf der Welt) sich Einreisepapiere bei der dortigen Deutschen Botschaft abholen (die Dokumente müssen ja ausgestellt werden) und dann ganz bequem per Flieger nach Deutschland einreisen und hier vor Ort Asyl beantragen. 

Sven von Storch

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