ALG II für Menschen unter 35 nur bei einer Gegenleistung
ALG II für Menschen unter 35 nur bei einer Gegenleistung
Datum: 03.01.2019 - 07:59 Uhr
In Deutschland erhalten Menschen eine »Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch«: so die offizielle Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches als Hartz IV in den Umgangssprachgebrauch Einzug gehalten hat. Dieses ALG II wird nicht bedingungslos gezahlt, sondern ist an zahlreiche Verhaltensmaßregeln des Empfängers geknüpft. Asylanten, »Flüchtlinge« und die anderen ins Land einströmenden Migrantengruppen erhalten zunächst KEIN ALG II. Sie erhalten ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nicht nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Dieser kleine aber feine Unterschied ist wichtig, wenn man die Forderung des FDP-Bundestagsabgeordneten Karlheinz Busen richtig einordnen will. Denn der fordert, dass die Altersgruppe bis einschließlich 35 Jahren kein ALG II mehr ohne Gegenleistung erhalten soll. Um klar zu machen, dass Busen damit nicht die ohnehin schon bestehenden Gegenleistungen in Form von Wohlverhalten, Bewerbungsschreiben, Teilnahme an (mitunter absolut sinnfreien) »Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen« sowie der regelmäßigen Vorstellung beim Berater anspricht, legt Busen gleich noch nach und fordert, dass man die Menschen »mehr rannehmen müsse«.
Bis zum 35. Lebensjahr »würde bei mir kein gesunder Bürger einen Cent Arbeitslosengeld II ohne Gegenleistung bekommen«, diktierte Busen der »Rheinischen Post«. Gesunde Menschen könnten »auch Spargel stechen«, so Busen weiter. »Der Arbeiter, der 40 Stunden in der Woche schrubbt, ist frustriert, wenn Hartz-IV-Empfänger mit Mietzuschuss und Freibeträgen für andere Leistungen ähnlich viel Geld haben, ohne einen Finger zu rühren.«
Noch einmal der Hinweis: es geht um die Bezieher von ALG II; es geht nicht um die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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