Aktivisten schießen mit Präzisionszwillen auf Polizisten im Hambacher Forst

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Aktivisten schießen mit Präzisionszwillen auf Polizisten im Hambacher Forst
Datum: 14.09.2018 - 09:38 Uhr

Der westfälische Energiekonzern will im Hambacher Forst Bäume schlagen, um dort Braunkohle abzubauen. Man kann durchaus geteilter Meinung über die Nutzung der Braunkohle zur Energiegewinnung sein. Wer kritischer Meinung dazu ist, sollte diese auch friedlich, anmeldungsfrei und ohne Waffen kundtun dürfen - ganz so, wie es das Grundgesetz im Artikel 8 vorsieht. Nur bei den selbsernannten »Aktivisten«, die derzeit die Bäume im Hambacher Forst besetzt halten und sich dort affengleich von Ast zu Ast schwingen oder alternativ nach Vorbild des Viet Cong Löcher und Tunnel in den Boden gegraben haben, um sich dort zu verkriechen, scheitert die Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit an dem Passus »ohne Waffen".

Polizei- und Medienberichten zufolge (unter anderem bei n-tv) wurden die zur Räumung des Geländes eingesetzten Polizeikräfte von den Baumbesetzern mit Molotowcocktails beworfen und mit Präzisionszwillen beschossen. Die Wirkung von Molotowcocktails sollte hinlänglich bekannt sein. Weit gefährlicher aber sind die Geschosse dieser Präzisionszwillen. Deren Energie ist geeignet, einem Menschen tödliche Verletzungen zuzufügen.

Wer eine solche Waffe nutzt, um damit auf einen Menschen zu schießen, nimmt mindestens leichtfertig (also grob fahrlässig) den Tod dieses Menschen in Kauf. Legt man die Gesetzesbestimmungen ganz eng aus, so ist hier sogar auf Vorsatz zu entscheiden: der Schütze will den Polizisten verletzen oder gar töten. Die »Aktivisten« begehen also schwere bis schwerste Verbrechen, fühlen sich aber dennoch in ihren Aktionen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt. Eine sehr eigenwillige Interpretation.

 

 

 

 

Sven von Storch

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