AfD siegt über Haldenwangs Verfassungsschutz
AfD siegt über Haldenwangs Verfassungsschutz
Datum: 15.06.2023 - 10:46 Uhr
Im vergangenen April hatte Haldenwangs Verfassungsschutz die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD), wie auch die Initiative »Ein Prozent« und das »Institut für Staatspolitik« als angeblich »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft und war mit dieser eigenen Einschätzung publikumswirksam und reißerisch an die Öffentlichkeit gegangen. Das war vorschnell, musste sich Haldenwang nun vom Verwaltungsgericht in sein Stammbuch schreiben lassen. Angestrengt wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der AfD, die einen Eilantrag eingereicht hatte.
Haldenwang und seine Leute müssen die entsprechenden zahlreichen Veröffentlichungen und Beiträge auf ihren Seiten überarbeiten oder löschen, was Medienberichte zufolge aktuell bereits erfolgt ist.
In der Jungen Freiheit zeigt sich der Vorsitzende der JA, Hannes Gnauck, zeigte sich erfreut: »Dieser Teilerfolg ist auf die hervorragende juristische Verteidigungsleistung unserer Partei zurückzuführen. Die Bewertung der Jungen Alternative als ,gesichert rechtsextreme Bestrebung‘ war und ist nicht haltbar, die politische Motivation dahinter offensichtlich. So offensichtlich, dass das BfV nun freiwillig einen Rückzieher gemacht hat und die JA nicht länger als ,gesichert rechtsextrem‘ wertet.“ Die JA werde sich weiter gegen as Bundesamt wehren. „In einer Demokratie müssen politische Auseinandersetzungen mit Argumenten und nicht mit Stigmatisierungen ausgetragen werden.«
Es ist nicht das erste Mal, dass das Verwaltungsgericht Köln Haldenwang anzählt. Bereits in der Vergangenheit hatte das Gericht bei anderen Verfahren zur AfD-Beobachtung mehrfach scharf kritisiert, dass der Verfassungsschutz vorschnell mit derlei oder ähnlichen Äußerungen an die Öffentlichkeit gegangen war.
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