AfD-Kandidat von Wahl zum Oberbürgermeister ausgegrenzt

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AfD-Kandidat von Wahl zum Oberbürgermeister ausgegrenzt
Datum: 26.08.2025 - 09:10 Uhr

Wahlausschuss (ohne Vertreter der AfD) schließt AfD-Kandidaten aus

Ende September wählt Ludwigshafen einen neuen Oberbürgermeister. So weit die bis dahin demokratischen Erscheinungen dieser Wahl. 122.000 Menschen in Ludwigshafen sind wahlberechtigt. Bei der vergangenen Bundestagswahl erreichte die AfD mit 24,3 Prozent der Zweitstimmen das beste aller angetretenen Parteien. Wohl auch beflügelt von diesem Resultat stellte die AfD einen eigenen Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister auf. Und das sorgte bei den Altparteienvertretern für Alarmstufe Rot. Sie mussten dem voraussichtlchen Wahlerfolg der AfD Einhalt gebieten und man instrumentalisierte offensichtlich direkt den zuständigen Wahlausschuss - dem übrigens kein Vertreter der AfD angehört.

Hetzkampagne ohne belegte Beweise

Der Wahlausschuss initiierte dann auch wie erwünscht eine Hetzkampagne gegen den AfD-Kandiaten, kam mit kruden Verschwörungstheorien, unbelegten Behauptungen und aus der Luft gegriffenen Thesen um die Ecke und schloss den Kandidaten kurzerhand von der Wahl aus. Der rief seinerseits die Gerichte an, denn in einem echten Rechtsstaat ist der Ausschluss von Wahlen nicht so ohne Weiteres zulässig; er gilt sogar weithin als Indikator für totalitäre Regime.

Gerichte auf Regierungslinie

Doch die zuständigen Richter und Gerichte in Ludwigshafen scheinen rechtzeitig intruiert und auf Linie gebracht worden zu sein, denn sämtliche Gerichte wiesen die Klagen des AfD-Kandidaten ab. Die Begründungen decken sich fast wörtlich eins-zu-eins mit den vom Wahlausschuss konstruierten Vorwürfen. Es wirkt fast so, als haben die Gerichte sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Vorwürfe unabhängig zu prüfen. Der AfD-Kandidat bleibt von der Oberbürgermeisterwahl ausgegrenzt. Die Wähler in Ludwigshafen dürfen NICHT ihre eigene Wahl treffen; für sie wurde bereits eine Vorauswahl getroffen.

Ach ja: der AfD-Kandidat kann natürlich auch weiterhin Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidungen einlegen. Über die wird dann auch entschieden - NACH der Wahl. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

Sven von Storch

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