Abstammungsrecht soll überarbeitet werden

Veröffentlicht:

Abstammungsrecht soll überarbeitet werden
Datum: 04.07.2017 - 10:32 Uhr

Der unvergessliche Heinz Erhardt schrieb es einmal in treffenden Worten: »Eltern bestehen in der Regel aus zwei Personen.« Doch weil seine Eltern den Bund fürs Leben jeweils drei Mal schlossen, hatte er nach und nach drei Väter und ebenso viele Mütter. Was Heinz Erhardt in seiner humoristischen Art beschrieb, soll nach dem Willen der Merkel-Regierung jetzt aber Realität und per Gesetz verankert werden. Das Abstammungsrecht soll geändert, die Elternschaft neu geregelt werden.

Wie die »FAZ« in einem Bericht schreibt, soll zunächst einmal der Begriff »Abstammung« abgeschafft werden. Stattdessen soll es zukünftig »rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung« heißen. Alleine dieser sperrige Begriff ist schon mehr als gewöhnungsbedürftig, aber trotzdem noch der am ehesten überschaubare und nachvollziehbare Teil dieser Neuregelung. Denn danach wird es kunterbunt und vogelwild.

Ein Beispiel gefällig? Mutter ist, wer das Kind auf die Welt bringt. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Doch die Geburtshelfer dieser Neuregelung sind auch hier äußerst kreativ. Denn »wenn eine Frau eine befruchtete Eizelle von einer Leihmutter austragen lässt, dann ist das nicht mehr der Fall«, heißt es in dem Bericht der FAZ. Wenn nämlich ein Kind im Ausland durch eine ausländische Leihmutter geboren wurde, dann solle im Einzelfall geprüft werden, wer nun die Mutter des Kindes sei. Das Kind dürfe nicht durch die unterschiedliche Rechtsprechung in Deutschland (hier ist die Leihmutterschaft verboten) und im Ausland (in einigen Ländern ist die Leihmutterschaft legal) bestraft werden. Sprich: die Nicht-Mutter kann gegebenenfalls die Stelle der genetischen Mutter als rechtliche Mutter einnehmen.

Bei lesbischen Paaren soll es neben der genetischen Mutter dann auch die »Mit-Mutter« geben; so soll die Lebensgefährtin respektive die Ehefrau der das Kind gebärenden Frau zukünftig im rechtlichen Verhältnis zum Kind bezeichnet werden. 

Doch noch bleiben einige Fragen offen. Wie verhält sich das rechtliche Verhältnis bei schwulen Paaren zu einem gemeinsamen Kind? Denn trotz aller Gesetzesinitiativen und Vorstößen will sich die Natur einfach nicht beugen und behält es sich vor, dass allgemein lediglich Frauen Kinder zur Welt bringen können. Nur mit größerer chirurgischer Nachhilfe ist es dem transsexuellen Amerikaner Thomas Beatie, der als Frau zur Welt kam, vorbehalten gewesen, als erster »Mann« Kinder zur Welt bringen zu können. In der Zwischenzeit hat er einer Tochter und einem Sohn das Leben geschenkt.

Und auch in Österreich brachte ein »Mann« Anfang des Jahres ein Kind zur Welt. Auch er wurde als Frau geboren und hat die Geschlechtsumwandlung, wie Beatie auch, nur zum Teil vollzogen. Doch das sind Einzelfälle, bei denen Ärzte erheblichen Einfluss genommen haben. Die Natur sieht es anders vor.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.