Abgeordneten-Diäten steigen ab Juli um weitere 3,1 Prozent
Abgeordneten-Diäten steigen ab Juli um weitere 3,1 Prozent
Datum: 15.03.2022 - 14:50 Uhr
Derzeit kassieren die 736 Bundestagsabgeordneten monatlich 10.012,89 Euro, voll alimentiert durch den Steuerzahler. Ab Juli gibt es einen Zuschlag von 3,1 Prozent, also weitere 310,40 Euro. Die neue Abgeordnetenentschädigung, umgangssprachlich »Diät« genannt, beträgt dann 10.323.29 Euro. Das ist das Ergebnis der vor einigen Jahren im Bundestag gegen die Stimmen der AfD und den Linksaußen beschlossene automatische Anpassung an den sogenannten Nominallohnindex, der stets im Februar eines Jahres für die vergangenen zwölf Monate festgelegt wird. Im aktuellen Fall lag dieser Index bei den erwähnten 3,1 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung ist ein Bruttoeinkommen, ist also voll zu versteuern.
Zu der Abgeordnetenentschädigung kommen weitere kleinere und größere Zuwendungen hinzu. Da ist als erstes einmal die sogenannte steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.583,93 Euro, die für diverse Verwendungszwecke gedacht ist. Ob der Abgeordnete sie dafür auch verwendet, ist ihm selbst überlassen. Zurückzahlen braucht er dieses Geld nicht. Auch diese Pauschale wird vom Steuerzahler voll alimentiert.
Hinzu kommen bis zu 6.000 Euro pro Legislaturperiode, die jeder Abgeordnete für die Ausstattung seiner »Bürgerbüros« im heimatlichen Wahlkreis ausgeben kann (wovon die meisten redlich Gebrauch machen). Selbstverständlich zahlt auch diese 1.500 Euro pro Jahr der Steuerzahler.
Und der Abgeordnete erhält pro Monat 22.795 Euro zur Verfügung gestellt, mit denen er Personalkosten für seine Referenten oder andere Mitarbeiter abdecken kann. Was er davon nicht nutzt, geht am Jahresende zurück an die Bundestagsverwaltung. In den meisten Fällen aber wird auch dieser Posten voll ausgeschöpft. Kein Wunder, schließlich stammt das Geld ja nicht aus der Tasche des Abgeordneten, sondern aus dem klammen Geldbeutel des Steuerzahlers.
Es geht noch weiter: für das Abgeordnetenbüro stehen 12.000 Euro pro Jahr für Büromaterial, Mobiltelefon, Internet und was auch immer zur Verfügung. Auch diese monatliche Bürokostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro trägt der Steuerzahler.
Nicht einberechnet in diese Kostenaufstellung ist die kostenfreie Bereitstellung einer Netzkarte 1. Klasse der Deutschen Bahn (Otto Normalverbraucher müsste dafür 7.010 Euro zahlen). Die werden selbstverständlich auch letztlich dem Steuerzahler in Rechnung gestellt, denn die Bahn stellt diese Kosten dem Budnestag in Rechnung und der wird aus Steuerbeutel finanziert.
Auch innerdeutsche Flüge braucht er selbst nicht zu bezahlen. Weil aber die Bundestagsabgeordneten bereits im Sommer 2019 das dafür vorgesehene Budget von 700.000 Euro aufgebraucht hatten, gab es eine Art Reisestopp. Alle weiteren Flüge sollten sie dann selbst bezahlen - und sind fast nur noch mit der Bahn gefahren; die war ja gratis.
In Berlin brauchen die Abgeordneten sich nicht in die stinkingen, dreckigen und unpünktlichen öffentlichen Verkehrsmittel setzen: hier haben sie das Anrecht auf die kostenfreie Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes. Der schlägt mit ungefähr 7 Millionen Euro zu Buche, gezahlt vom Steuerzahler.
Die Summe der Ausgaben für die Abgeordneten des Bundestags inklusive aller »Nebengeräusche« belastet den Steuerzahler hierzulande mit etwa einer Milliarde Euro. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es bezüglich der Entlohnung der Abgeordneten, »sie sollen demnach gemessen an ihrer Verantwortung und Belastung entlohnt werden.«
Für viele Bürger im Land stehen die Leistungen, die die Abgeordneten liefern, in keinem Verhältnis zu der Menge und Höhe der Leistungen, die sie dafür einsacken.
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